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Besitz dieser entlegenen, wenig einträglichen Gebirgs- gegenden vorzugsweise aus strategischen Gründen wertvoll gewesen sein wird, so mag den fränkischen Königen daran gelegen gewesen sein, die rätische
Bevölkerung sich geneigt zu erhaltend. Um 633 ging die Grenze Churrätiens im Rheintal über den Hirschensprung und Eötzis. Westlich ging die Grenze längs des Walensees und der Linth bis über Schanis hinaus.
Unsicher ist die östliche Begrenzung. Indessen hat der Vintschgau zu dieser Zeit noch zum Churer Vistumssprengel gehört. Im 1. Viertel des 8. Jahr- hunderts scheint der
Vintschgau politisch zu Tirol gekommen
zu sein, blieb aber kirchlich auch fortan (bis ins 19. Jahrhundert) mit Chur verbundend. Die Stellung des
Präses scheint in Churrätien die gleiche wie früher, nämlich die des obersten Richters und Verwalters, geblieben zu sein. Doch dürften es die Verhältnisse
mit sich gebracht haben, daß die Gewalt des Präses autokratisch zugespitzt wurded. Militärisch war Churrätien offenbar dem benachbarten ale- mannischen Grafen oder Herzog unterstelltd. Die für den Präses erforderliche königliche Bestätigung ver- lor immer mehr an Bedeutung, was daraus
hervorzugehen scheint, daß
in dieser Periode das Amt des Präses ständig von den Mit- gliedern der Familie der Victoriden bekleidet wurdet). Das römische Steuersystem haben die Franken in Ver- fall
geraten lassen und sich damit begnügt, von den römischen Provinzialen Erundabgaben in festen Sätzen einzuziehend. Die
Reichspost scheint durch den Uebergang Churrätiens an die Franken eingegangen
zu sein, und auch die römische Reichs- straße und ihre Stationen wurden nicht mehr unterhaltend. Das Bistum Chur blieb auch in der merowingischen Zeit mit Mailand verbunden, wie
dies schon früher der Fall war. Die in diese Zeit sollende Stiftung der Klöster Disentis, Cazis und Pfä- fers beweisen, daß in
kirchlicher Hinsicht viel guter Eifer herrschte"'. n Planta: a.a.O.. S. 269. 2) Planta: a.a.O.. S. 269 u. sf. Planta: a.a.O.. S. 262. d. d. d Planta: a.a.O.. S. 27!!. «> Planta: a.a.O.. S. 274. Planta. n. a. O.. S. 274 u. 276 .