Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1940) (40)

— 221 — kalisch-technisches Können aufweist als dieser Mann. Alle Künste des Kontrapunktes beherrscht Rheinberger mit einer wahrhaft spie- lenden Leichtigkeit. Es geht von ihm die fast unheimlich klingende Sage, er habe seit seiner Jugend durch viele Jahre täglich 1 bis 2 Fugen oder Doppelfugen geschrieben und sich auf diese Weise seine phänomenale Kompositionstechnik angeeignet." Wie in seinen anderen Werken, so zeigt sich Rheinberger auch in seinen kirchlichen Kompositionen als der maßvolle, feinsinnige, jeder Übertreibung abholde Harmoniker und als der Meister einer edlen, bei aller Sangbarkeit nie trivialen Melodik. Und was ?. Ra- phael Molitor von seinen Orgelkompositionen sagt, gilt auch hier: „Die Mittel, mit denen Rheinberger arbeitet, sind einfach, fast möchte man sagen unscheinbar. Er gebraucht das Chroma — das versteht sich von selbst —, aber er gebraucht es durchaus mit Masz... Chro- matische Lavaströme und ähnliche Krafteffekte bedenklicher Art gibt es hier schlechterdings nicht. Wo immer es auftritt, ist das Chroma durchgeistigt, abgewogen bis auf die letzte Note, daher empfindet denn auch der Zuhörer nie ein Gefühl der Übersättigung." Daß dabei auch seine Orgelbegleitung stets eine mustergültige ist, braucht eigent- lich bei dem Großmeister der Orgelkomposition nicht eigens erwähnt zu- werden. Gleich weit entfernt von bloßer geistloser Kopie der alten Meister wie von öder Wagnernachahmerei ohne Wagners Geist, schlug Rheinberger einen goldenen Mittelweg ein, der für die mo- derne Kirchenmusik wohl der beste sein dürfte. Die bei vorherrschen- der Diatonik überaus mäßige Chromatik Rheinbergers widerspricht überdies in keiner Weise den milden und klugen Vorschriften der Kirche über Kirchenmusik, da diese nicht bloß die ausschließlich dia- tonische Schreibweise des Palestrinastils als kirchlich zulässig erklä- ren, sondern den Errungenschaften der letzten Jahrhunderte ent- sprechend, auch ausdrücklich die Anwendung der Chromatik gestatten, wie dies aus dem Erlaß der Ritenkongregation vom Jahre 1894 deutlich hervorgeht. Und auch das viel zitierte Hlotu proprio vom Jahre 1903 sagt sehr treffend: „Die Kirche hat immer den Fortschritt der Künste anerkannt und begünstigt, indem sie zum Gottesdienste all das, was das Genie im Laufe der Jahrhunderte Gutes und Schönes zu erfinden wußte, zuließ, immer jedoch unter Wahrung der liturgischen Gesetze. Daher ist auch die neuere Musik in den Kirchen zugelassen, wenn sie ebenfalls Kompositionen von solcher
	        

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