Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 13 — eine vollständig irrige. Die Landesbeiträge werden gegenteilig nicht durch direkte Steuerumlagen, sondern aus den Zollgeldern, welche ein Einkommen des Landes nnd nicht ein Einkommen der Gemeinden als solches bilden, ermöglicht. Ferner seien die im Proteste angeführten Nebereinkommen von Mauren und Schellenberg mit den anstoßenden Rheingemeinden gerade der beste Beweis für die Gemeinsamkeit der Interessen aller Ge- meinden des Landes. — Abg. Kaiser befürwortet die Ansichten der Protestgemeinden und legt mehrere alte Urkunden vor, welche auf die oben genannten Uebereinkommen Bezug haben. Abgeordnete Kind, Marxer, Büchel aus Ruggell und Ospelt sprachen sür den Kommissionsantrag; Bcck von Triesenberg beantragt Vertagung der Beratung, findet aber für seinen Antrag uicht die genügende Unterstützung. — Der Präsident erblickt in dein Nheine nicht, nur Gemeindegrenzen, sondern besonders die Landesgrenze, welche vom ganzen Lande zu schützen sei. Diese Ansicht sei schon im Jahre 1849 trotz des damaligen recht schlechten Zustandes der Landeskassa von Seite der fürstl. Regierung vertreten worden. Uebrigens sei diese mehr juristische Frage weniger wichtig gegenüber der Tatsache, daß die sieben Rheingemeinden nie und nimmer allein die Rheinlasten zu tragen imstande seien, und daß das Land faktisch schon lange im großen Style unterstützen mußte. Eine Neuerung als solche liege im Antrage der Kommission nicht vor, sondern nur eine Regelung der Beiträge, was doch richtiger sei als die fast jährlich wiederkehrenden Subventions- gesuche Uebrigens halte er es sür billig, wenn das Land den Nicht-Rheingemeinden ans der anderen Seite einen Ersatz biete. Tatsächlich habe sich der Landtag anch bisher von diesem Billigkeitsgefühl leiten lassen und es auch durch Subventionen, billige Darlehen u. s. w. an die betreffenden Gemeinden bewiesen. Die Resolution wurde von der großen Mehrheit des Landtags angenommen und sührte im kommenden Jahre, wie wir sehen werden, zu einem Gesetze, das an Stelle des bis- herigen Beliebens von Fall zn Fall bestimmte Normen festlegte. Eine andere Anregung, welche den Landtag beschäftigte, betraf unser Kreditwesen. Der Präsident hatte in dieser Beziehung folgenden Antrag eingebracht:
	        

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