80,000 Kronen; die Badtobelrüfc mit 75,500 Kronen; die Rappensteinriife mit 63,000 Kronen; die Tidrüfe mit 58,000 Kronen n, s. m. Die stetig noch sehr hohen Auslagen, welche das Land nnd die Gemeinden für die Fertigstellung der Rheinbauten zu bestreiten hatten und wohl auch die nicht unbegründete An- schauung, daß wenigstens den großen Rüfen schwer beizu- kommen und der Einsatz so bedeutender Kosten riskant sei, verzögerten die Inangriffnahme der Schutzbauten in den Rüfen. In jüngster Zeit hat man jedoch begonnen einzelne Verbau- ungen vvrzunehmen. Erwähnenswert sind auch die Berichte, welche von fach- männischer Seite in den Jahren 1835, 1855 und 1891 über den Znstand unserer Rüfen und .die anzuwendenden Schutz- mittel erstattet und vvn der fürstl. Regierung im Jahre 1896 nnter dein Titel „Gedenkblätter über die Rüfen des Fürsten- tums Liechtenstein" im Drucke herausgegeben ivnrden. Eingehende Beratungen erfuhr im Jahre 1899 wieder die Bi unenkan alf rage, über welche wir schon früher, ge- legentlich der Landtagsverhandlungen in den Jahren 1891 und 1895, als sie zum ersten Mal angeregt worden war, berichtet haben nnd welche seit dieser Zeit wiederholt zu Erörterungen im Landtage Anlaß gegeben hatte. Im Oktober 1897 veran- laßte die fürstl. Negierung eine kommissionelle Begehung deS Binnenlandes von Balzers bis znr Jllspitze, zn welcher Ober- ingenieur Wen — als Erbauer des werdenbergischen und rhein- talischcn Binnenkanales eine Autorität in dieser Frage — um- gezogen ivurde. Der genannte Fachmann erstattete im Herbste 1898 ein ausgedehntes Gutachten, welches nun den Beratungen des Landtages im Jahre 1899 zu Gruude lag. Wen hält für das Beste, einen großen Binnenkanal von Balzers bis zur Jll- spitze, dessen Gesamtkosten bei einer Länge von 28,750 Meter 1,500,000 fl. betragen würden, zn erstellen. Nur dadurch könnten die gefährlichen Lücken in Balzers, Triefen nnd Gamp- rin, wo die Seitengeivässer in den Rhein sich ergießen, ge- schlossen nnd damit der Rückstau des Rheines und die daherige Versumpfung nnd Schädigung des Bodens beseitigt werden. Der Kanal müsse über die Landesgrenze hinaus bis zur Jll-