Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 37 — Albert Schädler und Ingenieur Carl Schädler von Vaduz; Ferdinand Walser von Schaan; Tierarzt Ludwig Marxer von Eschen; Lorcnz Kind vou Bendern; 
Jakob Kaiser vou Manren;. Wilhelm Fehr von 
Schaailwald; Chrysostomns Büchel von Nnggell, Vom Landesfürsten lvurden als Abgeordnete ernannt: Josef Beck vou Schaan; 
Franz Josef Biedermann von Schellen- bcrg und Dr. Wilhelm Schlegel von Badnz, Ans den Bnreauwnhlen gingen hervor: Als Präsident Albert Schädler, 
als Vizepräsident Xaver Bargetzi, als Sekretäre Pfarrer Johann Baptist Bnchcl nnd Tierarzt Lud- wig Marxcr, Iu die 
vorberatende Kommission wählte der Landtag: Xaver Bargetzi, 
Franz Josef Biedermann, Wilhelm Fehr, Lud- wig Marxer und Dr. Albert Schädler, Die Tätigkeit des Landtages nnf dem Gebiete 
der Gesetz- gebung war 
iu diesem Jahre 
eine beschränkte nnd weniger wichtige. Es nmrde im Sinne der Regierungsvorlage eine Ab- änderung der 
§§ 4 uud 11 des Jagdgesetzes vom 3. Oktober 1872 beschlossen, >) Es wird 
in dieser Novelle die Schnszzeit des nützlichen Wildes 
neu bestimmt, wobei fast durchweg die in Borartberg festgehaltenen Termine angenommen werden, Huude jeder Art dürfen zur Jagd auf nützliches Haar- wild nicht vor 
dem 1, September verwendet werden. Die Jagd im Gebirge darf nur mit Dachshunden betrieben werden. Dem nachträglichen 
Beitrittc Liechtensteins znr Dresdener Cholera-Konvention 
vom 15, April 1893 stimmte der Landtag zu nnd nahm auch die 
von Oester- reich proponierten sanitären M 
aszregcln im Grenz- verkehre 
an, soweit selbe bei 
Choteranusbrnch ans unsere Verhältnisse Bezug haben können. Nachdem fast alle eurpäischen Staaten der Konvention beigetreten waren nnd 
unter sich Be- stimmungen über den Grenzverkehr vereinbart hatten, konnte Liechtenstein ans naheliegenden Gründen 
keine isolierte Stellung einnehmen. Ein 
llebcreinkommen zwischen Oe st e r r e i ch-ll n g n r >) L, G, B, Nr, 5 1891, Gesetz vom 4, VIII, 1894. 3
	        

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