Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

III. Die H'erioöe von 1890—1900. Die Tätigkeit des liechtensteinischen Landtages in der Periode von 1890 bis einschließlich 1900, welche in dieser Ab- handlung geschildert werden soll, war eine rege und fruchtbare. Dieselbe ist besonders dadurch markant, daß mehrere Ge- setze geschaffen wurden, welche sür die gedeihliche volkswirt- schaftliche Entwicklung des Landes auf den Gebieten des öffent- lichen Kredit- und Steuerwesens von einschneidender Bedeutung wurden. So kam im Jahre 1891 die Reform der Sparkassa- statuten zustande, welche in wirklich zeitgemäßer Weise die Kreditverhältnisse verbesserte. Dann folgte im Jahre 1893 die Reduktion des Zinsfußes für Hypothekardarlehen, eine Maß- nahme, deren Wert für den Schuldner klar vor Augen liegt und die später noch eine wohltätige Ergänzung fand durch die Errichtung einer Annuitäten-Abteilung bei unserer l. Sparkasse. Mit der Einführung der Annuitäten, bei deren Benützung der Schuldner nur 4'/4v/o Kapitalzins zn entrichten hat und mit einem kleinen Mehr seine Grundschuld in absehbarer Zeit auch allmälig tilgeu kann, wurde ein sehr wirksames soziales Mittel geschaffen, der steigenden Verschuldung des bäuerlichen Grundbesitzes zu wehreu. Endlich ist die im Jahre 1898 vor- genommene Steuerreform, mit welcher die verschiedenen Steuer- quellen in richtigem Verhältnisse zur Tragung der Lasten her- angezogen wurden, auch insofern von wichtiger finanzieller Bedeutung, weil ein Teil der erhöhten Steuersätze den Ge- meinden zur Erleichterung ihres Haushaltes überwiesen ivnrde. Aber auch auf anderen Gebieten kam manches Zweck- mäßige zustande. Das neue Wuhrgesetz vom Jahre 1891 bestimmt, daß künftig die Tragung der Kosten für die Nheinschutzbauten zu ^ 4 aus das Land und zu auf die betreffende Rheingemeinde zu entfallen hat. Diese organisatorische Bestimmung bedeutet einen Fortschritt gegenüber dem bisher üblichen Gebrauche, von
	        

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