April 1891 betreffend die Abgrenzung des Wirk- ungskreises der b e i d e n r i ch t e r l i ch e n F u n k t i o n ä r e.̂) Bereits im Jahre 1889 hatte der Landtag in Anbetracht vorhandener Mißstände bei
dem fürstl. Landgerichte, die be- sonders durch Arbeitsübcrhäufung infolge ungewöhnlich zahl- reicher
Zivilprozcsse sich herausgebildet hatten, Beschlüsse znr Regelung der Justizverhältnisse
gefaßt. Im Juni 1891 be- willigte der Landtag bei der Budgetberatuug den Gehalt für den neuen Richter mit dem Vorbehalte, daß damit in keiner Weise an eine
bleibende Institution zweier Landrichterstellen gedacht werde und daß der nen zu bestellende
Richter sür die Dauer des ersten Dienstjcchres nur provisorische Anstellung erhalte. Um die
finanzielle Inanspruchnahme der Landeskasse zu erleichtern, gewährte der
regierende Landessürst einen be- deutenden Barbeitrag
zu diesem Gehalte und überließ unent- geltlich das
neuerworbene Haus zur „Linde" in Vaduz als Dienstwohnung. Der neue Richter Hämmerte
trat seine Stelle im Oktober 1891 an, entsprach aber nicht den auf ihn gesetzten Erwartungen. Verschiedene peinliche Vorkommnisse nötigten im Jahre 1892 und 1893 den Landtag und deu Lnndcsansschuß zu wiederholten Vorstellungen nnd Petitionen an den Landesfürsten und an die Regierung. Es kam zn einer Disziplinaruntersuchung nnd
mit Reskript
des sürstl. Appellationsgerichtes vom 2. Dez. 1893 wurde Oi'. Hämmerte seines Dienstes entlassen. Von einer
Wiederbesetzung dieser Stelle ivurde Abstand genommen.-) Eine andere Stelle, die im Jahre 1891 geschaffen ivurde und für welche das Budget ein Gehalt von
720 sl. vorsah, war die eines
Sparkassarechnnngsführers. Die stetige Zunahme des Sparkassaumsatzes und die
im Interesse der Sicherheit
liegende Zweckmäßigkeit zweier
Kassabeamten statt eines, machten die
Kreierung dieser neuen Beamtenstelle unbe- dingt notwendig. )̂ L. G. B. Nr. 5. Fürstl. Verordn, v. 10. I V. 1891. Publiziert nm 15. XII. 1891. -) Ueber die Landtagsberatungcn im Jahre 1883, bei welcher die sürstl. Regierung,
die Schassung einer zweiten Richtcrstelle beantragt hatte, vcrgl. Jahrb.
III., S. 63 u. 64.