Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

April 1891 betreffend die Abgrenzung des Wirk- ungskreises der b e i d e n r i ch t e r l i ch e n F u n k t i o n ä r e.̂) Bereits im Jahre 1889 hatte der Landtag in Anbetracht vorhandener Mißstände bei 
dem fürstl. Landgerichte, die be- sonders durch Arbeitsübcrhäufung infolge ungewöhnlich zahl- reicher 
Zivilprozcsse sich herausgebildet hatten, Beschlüsse znr Regelung der Justizverhältnisse 
gefaßt. Im Juni 1891 be- willigte der Landtag bei der Budgetberatuug den Gehalt für den neuen Richter mit dem Vorbehalte, daß damit in keiner Weise an eine 
bleibende Institution zweier Landrichterstellen gedacht werde und daß der nen zu bestellende 
Richter sür die Dauer des ersten Dienstjcchres nur provisorische Anstellung erhalte. Um die 
finanzielle Inanspruchnahme der Landeskasse zu erleichtern, gewährte der 
regierende Landessürst einen be- deutenden Barbeitrag 
zu diesem Gehalte und überließ unent- geltlich das 
neuerworbene Haus zur „Linde" in Vaduz als Dienstwohnung. Der neue Richter Hämmerte 
trat seine Stelle im Oktober 1891 an, entsprach aber nicht den auf ihn gesetzten Erwartungen. Verschiedene peinliche Vorkommnisse nötigten im Jahre 1892 und 1893 den Landtag und deu Lnndcsansschuß zu wiederholten Vorstellungen nnd Petitionen an den Landesfürsten und an die Regierung. Es kam zn einer Disziplinaruntersuchung nnd 
mit Reskript 
des sürstl. Appellationsgerichtes vom 2. Dez. 1893 wurde Oi'. Hämmerte seines Dienstes entlassen. Von einer 
Wiederbesetzung dieser Stelle ivurde Abstand genommen.-) Eine andere Stelle, die im Jahre 1891 geschaffen ivurde und für welche das Budget ein Gehalt von 
720 sl. vorsah, war die eines 
Sparkassarechnnngsführers. Die stetige Zunahme des Sparkassaumsatzes und die 
im Interesse der Sicherheit 
liegende Zweckmäßigkeit zweier 
Kassabeamten statt eines, machten die 
Kreierung dieser neuen Beamtenstelle unbe- dingt notwendig. )̂ L. G. B. Nr. 5. Fürstl. Verordn, v. 10. I V. 1891. Publiziert nm 15. XII. 1891. -) Ueber die Landtagsberatungcn im Jahre 1883, bei welcher die sürstl. Regierung, 
die Schassung einer zweiten Richtcrstelle beantragt hatte, vcrgl. Jahrb. 
III., S. 63 u. 64.
	        

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