Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 201 — DvnncrStag nach Allerheiligen. Abt Johannes von Kcmptcn hat einen Tag angesetzt zn einem Vermittlungsversuch zwischen M argnart von Schellender g. Vvgt zu Wvlkenbnrg, Ritter, nnd Knntz vvn Ussäße, Dr. snr. Bernhard Schvserlin ist Für- sprech des Lctztern. Marqnart erscheint vhnc einen svlchcn. Er sagt, er wvll« nur KnntzcnS Forderung angehören nnd behalte sich das weitere vvr. Knutz läßt sageu, cr sei des Herzvgs Sig- mnnd vvn Österreich Landeshauptmann gewesen, bei dem Herr Marqnart anch gedient habe. Da habe ihm derselbe Herzog ein Schloß, nämlich Fragenstcin, eingenommen; ein Knecht sei ge- sangen nnd verwundet worden. In Anbetracht seiner gegen den Herzog erworbenen Verdienste hätte er sich dvch eines besseren versehen. Er habe dann dcm Hcrzvg geschrieben, er möge ihm sicheres Geleite gewähren zu ihm, damit er erfahren könne, auS welcher Ursache solche Handlung gegen ihn vorgenommen wvrden sei, nnd um sich vvr dem Fürsten zu rechtfertigen. Daraufhin sei Herr Marqnart zu ihm geschickt wvrdeu und habe ihm mit- geteilt, er habe Auftrag vvm Fürsten, ihm ein sicheres Geleite zuzusichern an dcn Hvs desselben nnd znrück. Daraus sci er mit ihm geritten, waS er mit manchem anderen, wenn er svlcheS zu ihm gesagt hätte, nicht gethan hätte. Darauf sei Marqnart wieder zn ihm geschickt wvrdeu uud habe dann eine Meinung gesagt, die vvn seiner Seite sehr groß nnd schwer war. Diese Worte seien eiucS srvmmeu Edelmanns nicht würdig gewesen. Er (Knntz) vcrlnugt also, daß Marquart verhalten werde, ihm sür jenes Wort, das cr gesprochen, Beweise oder Zeugen zu erbringen. Marquart erwiderte: Dcr Hcrzvg vvu Oesterreich wisse nichts vvn diesen Worten, könne alsv nicht Zenge sein. Indessen lasse cr die Wvrte, dic cr zn Knntz geredet, dvch bestehen. Kuntz misse, wie cr (Marquart) mitgcwirkt habc, daß cr (Knntz) eine sv hvhe Stclle bekam. Er habe, wie Knntz selbst wisse, die Ge- heimnisse dcS HvfeS zn bewahren. Er hvsse daher, nicht schuldig zu sei», den hier verlangten Ausschluß zu gebcu. Hierauf verlangt Kuntz, daß ein Rcchtstag angesetzt werde. Marqnart dagcgcn erwartct, daß dcr Abt das nicht annehme, schon in Hinsicht darauf, daß er als Lchcnmann dem Kloster so nahe stchc. Er bittct den Abt »m gütliche Beilegung der Sache. Dcr Abt spricht: Bcidcn Tcilcn blcibt cS vvrbchalten, ans dem Rechtswege dic Sache zu verfolgen. Marq. verlangte nun den Abt als Schiedsrichter. (WaS weiter folgte, ist nicht erwähnt). Papier; vhnc Sicgcl. Rcichsarchiv Münchcn, Schcllcnbcrg. Akten Fascikcl 370. 
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