Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

welcher dauern svll bis zn einer Anskündung vvn seiner Seite und uoch ö ganze Wochen nach der Anskündnng. Orig. Perg. Siegel des Hainrich von Schcllcnberg. Staatsarchiv Zürich. Urk. Stadt und Landschaft. 0l. Nr. 1224. (Gütige Mitteilung dcs H. StaatsarchivarS Dr. Nabhvlz iu 
Zürich.) ji»74 1410. April 1. Bischof Albrecht vvn Konstanz, welcher mit der Stadt Zürich in Krieg geraten ist, erklärt, durch Vermittelung der Stadt Konstanz sei zwischen ihnen vereinbart worden, daß über ihre Streitigkeiten ein Schiedsgericht entscheiden solle, bestehend aus Hermann vvn der Breiten Lcmdcnbcrg, genannt Schaich, als Obmann und Beisitzern,, wvvvn jede Partei zwei zu be- zeichnen habe. Orig. Perg. Siegel deS Bischofs. Staatsarchiv Zürich. Urk. Stadt uud Landschaft 1056. (Gütige Mitteilung deS H. StaatsarchivarS Dr. Nabholz in Zürich.) s575^ 1410. Mai 9. Bischof Albrecht von Konstanz erklärt, daß ein zwischen ihm nnd der Stadt Zürich entstandener Streit in Minne durch den vorher znm Obmann eines Schiedsgerichtes erwählten Her- mann vvn Breiten Landcnbcrg und Boten des Rats vvn Kvn- stanz, sowie der Städte und Länder Bern, Lnzeru, Zug, Uri, Schwhz, Untcrwalden nnd GlaruS beigelegt wurden sei mit fol- genden Bestimmungen: Zwischen den Parteien svll Freundschast uud freier Handel bestehen. Alle liegenden Güter svllen den srnhercn Besitzern überlassen werden. Für verbrannte oder ge- brochene Gebäude ist kciu Schadenersatz zu leisten. Dagegen kommen vorhaudcue Wäudc sowie Bauholz den Hauseigentümern z». Bestehende Schuldfordcrnngcn bleiben in Kraft; über streitige hat der ordentliche Richter zn entscheiden. Fahrhabc, die ge- raubt worden ist, soll sowcit noch vorhanden, zurückgegeben werden; sür nicht mehr vorhandene ist dann Ersatz zn leisten, wenn sie in Zeiten des Waffenstillstandes entwendet worden ist. Alle Gefangenen sollen ans Urfehde frei gelassen werden. Es folgen Bestimmungen über specielle Falle, auch betreffend die Schisfahrt, die Fährc bei.Kaiserstnhl. sAbgedruckt' in der Amtl. Sammlnng älterer eidgcnvss. Abschiede I. S. 126; cf. Dieraner, Chronik der Stadt Zürich, S. 172Z. Staatsarchiv Zürich. Urk. Stadt uud Landschaft N. 1498. Orig. Perg. Siegel dcs Bischofs. (Gütige Mitteilung des H. Staatsarchivars Dr. Nabholz in Zürich). >570"
	        

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