— 21 — Aus landcspvlitischen Gründe» müsse» wir trotz der geschilderte» für uns uugüustigcn Bcstimmuugc» ciuc Ablehnung unterlasse», da wir mome»ta» von einem vcrtragloscn Zustande cbensnlls erhebliche Schäden zu gewürtigcu hätten und andererseits aber die Hoffnung nicht ausge- geben werde» will, daß wenigstens sür den Perkehr mit Nutzvieh aus Vorarlberg uud Liechtenstein nach der Schweiz Erleichterungen eintreten werde». Aus dieseu Gründen hat Ihre Kominisfion sich geeinigt, im Si»»c des Rcgicrnngsantrags vorzuschlagen, der Landtag wolle die vorliegende Konvention zur zustimmenden Kenntnis nehmen, zugleich aber an unsere sürstl. Regierung das drillgliche Ersuchen zn richten, dieselbe wolle jetzt schoil die Aenderung der sraglichen Bestimmungen im Wege eines Nach- trngSübcreiiikoiiimens anstrebe», zum mindesten aber von der Schweiz bindende Zusagen in der angedeuteten Richtuug verlangen und eventuell zur Zeit des Kündiguilgstermiues die nötigen Schritte tun. Das Ausuchc» nn unsere sürstl. Rcgicrnng begründet sich durch den Umstand, daß unser Land hautsächlich voll Viehzucht lebt und nach der Lage des Vichvcrkchrcs zum weitaus größteu Teile auf
den Absatz nach der Schweiz angewiesen ist. Anhaltende Grenzsperren, besonders im Herbste uud Vorwiutcr, müßten einen immcnsen Schaden für unsere Viehzucht treibende Bevölkerung zur Folge haben und nllmälig zum Ruine derselben sühren. Wenn uns die Schweiz Ericichtcrnngen sür den Absatz von
Nutzvieh zusagt, so liegt sür sie eine Gefahr nicht vor. Denn unser Land ist sehr selten von Tierseuchen befallen, der erste vor- kommende Erkranknngssnll isl bei unseren leicht übersehbaren Verhält- nissen sosort bekannt nnd eine rasche Einschrünknng der Wciterverbreituug dank der sofortigen energischen Fürsorge unserer Regierung gesichert. Tatsächlich hatte auch unser Land während der letzten zwei Jahre, als unsere benachbarten Schweizergcmeinoen Tausende voll Klnucnseuche- Fällcn hatteu, nur zwei einzige Fälle (einen in Ruggcll und
einen aus Schcllcubcrg) und diese blieben infolge der augenblicklich ergriffenen strenge» Maßnahmen ohne jede Weitervcrbrcitung stationär. Hnndels- vich kommt in unser Land, abgesehen von wcuigcn Stücken Schlachtvieh, soznsngen keines. Für das Letztere könnte zur vollständigen Sicherung das Abschlachten binnen längstens 24 Stunden nach der Hcrbringung angeordnet werden. Wir hoffen daher mit Zuversicht, daß es den Bemühungen nnserer Regierung
jetzt schon gelingen werde,
Erleichterungen sür unseren Vichvcr- kehr zn erwirken. Sollten aber alle Anstrengungen jetzt
fehlschlagen, so wäre der Versuch aliläßlich deS KündigungstermineS zu wiederhole» und unter Umstanden ein selbständiges Separntabkvmmen anzustreben. Ein festes nnd energisches Auftreten unsererseits bei allen diesen Eventualitäten muß überall bcgreislich gesuudcu werde», weil cS sich in dieser Frage bei unseren
eigenartigen Verhältnissen förmlich um eiuen Kampf um das Dasei» handelt." ->