Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

zu verhindern und er stellte die Bedingung, daß die Gottes- hausleute nicht ohne seine Einwilligung Schwyzer oder Eid- genossen werden, ') Vom Bischöfe behauptete man, daß er dein Kirchenbanne verfallen sei. Durch was er sich denselben zugezogen haben sollte, wird nicht gesagt. Vielleicht sollte die Behauptung nur eine Handhabe für die augestrebte Absetzung des Bischoss bieten. Der Gotteshausbund wandte sich nämlich nach Rom, um den Papst zu bewegen, daß er dem Bischöfe sein Amt entziehe. Der Bischos sollte also ganz beseitigt werden, und schon empfahl die Gemahlin des Herzogs von Mailand einen ihr befreundeten Abt in Savouen als Nachfolger. 2) Nun erließen Bürgermeister uud Rat von Zürich am 21. Mai 1468 an die Gemeinden des Gotteshausbundes ein Schreiben, in welchem sie das Vorgehen gegen den Bischof tadelten. Was getan worden, gereiche nicht zu „Nutz und Ehre" des Gotteshausbundes. Dieser solle die Schlösser, Reut und Gült dem Bischose zurückstellen und den Entscheid des Papstes abwarten. )̂ Dieser Entscheid ist zwar nicht bekannt, es kann aber kein Zweifel bestehen, daß der Papst die Absetz- ung ablehnte. Dies wird den Gotteshausbund veranlaßt haben, wieder den Frieden mit dein Bischöfe zu suchen. Ein Ausgleich scheint auch bald erfolgt zu sein, da Bischof und Gotteshäusbund zu Anfang des Jahres 1471 im Vereine mit einander auftraten. Wahrscheinlich hängt die Einigung auch mit der Erledigung der Anstände zwischen Bischof und Graf Jörg zusammen. Auf Bitteu des oberen Bundes legten sich nämlich die Eidgenossen ins Mittel. Die Abgesandten der- selben, Hans Fries, Heinrich Niderist und Rudolf Mad, be- gaben sich nach Tamins und von da nach Chur. Hier wurde unter Mitwirkung des Domkapitels und der Stadt Chur Fol- gendes endgiltig festgesetzt: Graf Georg soll auf alle Herrlichkeit, höhere und niedere >) I. Chmel, Urkunden u. s. ,v. zur Geschichte der Habsburger Fürsten. 1443 - 1473. Fontes rornm /Vnstriaeaium II. Abt. II. B. S. 170 fs. ') l. c. ») l. c.
	        

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