— 120 — entscheiden. Sie ersuchen jedoch den Bischof, dein Grafen die Bnrg Hohenjuvnltn mit dem Hose zu Lehen zu geben. In. diesem Falle iverde der Graf den Sold bezahlen, andernfalls aber nicht. Gras Jörg wünschte, daß ihm der Bischof das Viztuin- amt an der Etsch verleihe, welches als Lehen hcimgefallen sei. Die Gotteshausboten glaubten, der Graf habe dies verdient. Wegen dem Gerichte am Heinzenberg uud dem Gerichte uud deu Leuten in Tomils soll sich der Bischof mit dein Gra- fen gütlich verständigen. Wird keine Vereinbarung erzielt, so soll es den Rechten des Grafen vor dem Bunde unschädlich sein. Die Kosten, welche wegen dieser Sache den Boten und den Gemeinden erwachsen sind, soll der Bischof bezahlen. Die hier festgestellten Bestimmungen sollen für die Lebens- zeit des Bischofs Geltung haben. ') Aus dem Inhalte der Artikel geht klar hervvr, daß Graf Jörg auf diesem Tage die Hauptrolle spielte uud die Trieb- feder des Ganzen war. Der Bischof lehnte sämtliche Forder- ungeil nb. Besonders nahm er eine entschiedene Stellung ein gegen dcil dritten Artikel, gemäß welchem ihm ein Rat von 24 Mitgliedern beigegeben werden sollte. Dieses Ansinnen habe „nit gestalt noch fug" und sei gegeil alles Herkommen. Mit dem Grafen Jörg lehnte er jede Unterhandlung nb, er habe mit demselben nichts zu tun. Nur bezüglich Heinzen- berg und
Tomils ist er
bereit, sich zu verständigeil. Im übrigen schlägt er Recht vor vor dem Papste oder Kaiser, oder dein oberen Bunde, oder
den 11 Gerichten, oder den Eidgenossen. Aus dem Heimwege von diesem Tage wurden etliche Boten des Gotteshausbundes gefangen nnd getötet. Die Feinde des Bischofs sngten mm, dies sei in dessen Dienst gescheheil. Eiil neuer Gotteshnustng ging jetzt in feindseligster Weise gegen Bischof Ortlieb vor. Es wurden diesem die Schlösser Fürstenau, Greifenstein, Reams und Remüs genommen und die Einkünfte gesperrt. Ein Magister Caspar wurde als Haupt- mann eingesetzt und
ihm 12 Beisitzer beigegcben. Meister Ca- spar erklärte, er nehme die Wahl an, nur um größere Uebel >) Bundesabschicd im Kantonsnrchiv Granbünden.