Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 118 — so wollen sie den Bischof mit Einsetzung von Leib und Gut schützen, (Mittwoch nach Peter und Paul 1462),') Diese Schiedsmänner schlichten endlich den Streit in folgender Weise: Der Bischof soll Herr aller Gerechtigkeiten über die Bergwerke des Berges Bernina sein. Er soll nach Belieben einen Bergrichter setzen. Ihm gehören auch alle Gruben auf dem Gebiete von Poschiavo. Für Bernina sollen vier Gruben durch Schiedsrichter in gleicher Weise auf den Bischof und die Planta verteilt werden. Der Bischof soll die ihm zu- ' fallenden Gruben den Plantn zu Lehen geben, diese ihm aber mit denselben gehorsam und gewärtig sein und den dritten Teil des Zehnten nach Bergwerksrecht-entrichten. Von neuen Gruben haben sie dem Bischöfe zwei Teile des Zehnten zu geben. Was der Bischof dort nn Hütten, Schmieden zc, hat, svll ihm sogleich zugestellt iverdeu. Der beiderseitige Schaden soll ausgeglichen sein. Der Bischof verspricht, diesem Entscheid nachzukommen und die Planta schwören einen Eid, dasselbe zu tun. 2) Später scheinen aus anderen Gründen im Engndin Kämpfe eutstanden zu sein und zu bewaffnetem Vorgehen ge- führt zu haben. Es geht das aus dem später zu erwähnenden Fürstenauer Abschied vom 22. März 1468 hervor. Die ungünstigen Verhältnisse des Bischofs zur Stadt Chur und zum Engndin benütztc nun Graf Jörg v. Sar- gans, um gegen den Bischof vorzugehen und denselben wo- möglich zu beseitigen. Schon lange lag er mit dem Bischose in Streit. Er überzog unangesagt die Churcr Gotteshausleute zu Tomils und schädigte sie mit Tvdschlng, Raub und Brand. Dafür erklärte der Bischof das Lehen der Herrschaft Ortenstcin als dem Bistum heimgefalleu, der Graf aber errichtete iu Tomils einen Galgen und wollte auch anderwärts das 
Blut- gericht sich aneignen. Er berief sich aus den im Jahre 1421 getroffenen Vergleich, der Bischof aber auf die vorbehaltenen Rechte des Hochstiftes. Ein Schiedsspruch der Zürcher am Mittwoch nach Nikolaus 1463 bestimmte, daß der Bischof Ortenstein (Tomils) zurückstellen solle. Damit beruhigten sich i) l. c. f. 176. f. 
l. c, 176 ss.
	        

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