Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1939) (39)

- 48 - Mark erhalten haben. Auch Graf Hart mann III. von Werden- berg-Sargans verzichtete auf alle seine Ansprüche, die er haben könnte „von der gemainschaft wegen der vorgenanten graf Ruo- dolfes unseres bruoders und Ursulen, unser swester (Schwägerin), zuo der vorgeschriben Herschaft von Friberg" Als Zeugen dieser Vereinbarung fungierten: Abt Hermann von Pfafers, Johann von Belmont, Ulrich und Johann von Mätsch, Heinrich und Simon von Muntalt^ Hartmann der Meier von Wind- egg, Johann von Rietberg, Dietrich der Meier von Altstätten, Alb- recht von Juvalt, Johann von Siegberg (bei Feldkirch), Johann der Tumbe, Simon Streiffe, Burchart von Kropfenstein. Mit diesem Vergleich fand der Streit zwischen den Häusern Vaz—Werdenberg und Räzüns über die beiden Festen Friberg und St. Eeorgenberg seinen Abschluß. (Vgl. Wartmann, Rätische Ur- kunden Nr. 14 und 19; Krüger, Regesten Nr. 260. 286 und 292.) Unterdessen sind wir, um die räzünsisch—werdenbergischen Erb- streitigkeiten im Zusammenhang darstellen zu können, von der chro- nologischen Reihenfolge der Ereignisse etwas abgewichen. Es sind noch einige frühere Geschehnisse nachzutragen. Wegen des Erbes seiner Gemahlin Ursula wurde Graf Ru- dolf IV. von Werdenberg-Sargans noch in einen anderen Streit verwickelt, und zwar mit dem Grafen Ulrich I. von Montfort-Feld- kirch. Wir erfahren dies aus einer Urkunde vom 6. Dezember 1338, laut welcher letzterer bekundete, das; er seine Streitigkeiten mit seinen Vettern und Oheimen, insbesondere mit den Grafen Ru- dolf (IV.) von Werdenberg-Sargans und Friedrich von Toggen- burg „von des von Fatz seligen wegen" beigelegt seien. Als Abfin- dung erhielt Graf Ulrich I., der damals etwa 73 Jahre alt und kinderlos war, die Feste Vaduz, Leute und Güter, wie sie an Vogt Ulrich von Mätsch versetzt waren, welche Güter jedoch nach seinem Tode an die Grafen Hartmann III. und Rudolf IV. von Werdenberg-Sargans zurückfallen sollten llber die Ausführung des Vertrages ist nichts Näheres bekannt geworden. Aus der Ur- kunde erhellt aber, dasz Graf Ulrich irgendwelche Ansprüche an die Hinterlassenschaft Donats von Vaz geltend machte, und da wäre kaum îne andere Herleitung denkbar, als dasz er eine unbekannte Schwester Donats von Vaz zur Gemahlin gehabt hättet
	        

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