Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 147 — c) Einige Streitfälle mit den in Mauren ansäßigen Juden. 1. Am 5. August 1649 ist in der gräflichen Kanzlei 
wegen des angelegten Arrests der Juden am Eschnerberg 
Audienz gehalten worden vor den. Oberamtleuten und dem Landammann. Herr Landammann Öhri 
begehrt von der gemainen Juden- schaft wegen Hintersäßgelt, wie dann ein anderer Hintersäß auch 
geben muh, jährlich von einem 
jeden Juden oder Haushab 5 Gulden, und der Anwalt der Juden solle mit ihnen ordentlich abraiten, was solches betrifft. Moises Jud begehrt zu wissen, ob 
er allein wegen der ganzen Judenschaft angefordert werde oder 
für sich selber 2. Am 19. Juli 1650 Verhörtag zu 
Vaduz entzwischen der Ee- maind zu Eschen und Mauren gegen die Hebräer, die sich alldort etlich Jahr 
lang ufgehalten, ihre 
Schulden betreffend. Die Hebräer beklagen sich wegen 
eines angelegten Arrests über 
ihre habenden Schulden, wollen vernemmen, warumben die selbigen in Arrest genommen worden seien. Ammann Adam Öhri gibt 
Antwort, warumben der Arrest angelegt worden. 
Es seien diese Ursachen, daß wie die Judenschaft in die Herrschaft Schellenberg kommen, haben sie nit änderst gemeint als dieselben werden ihnen Hindersäßgelt geben wie ein anderer Hindersäß. Weilen 
aber die Gemeind nix von ihnen empfangen, verhoffen, sie werden jetzo abstatten. Wann solches geschehe, haben die Eemaind wider die Juden- schaft nix als alles liebes und guets. Spruch: 
Der Arrest sei aufgehoben, aber die Juden müssen die Schulden gegen die klagenden Gemeinden samt Zins bis 
Martini 1650 und 1651 bezahlt haben. 3. 21. März 1651. Ein außerordentlicher Verhörtag in 
Schuldensachen zwischen Jud Moses und Jakob Heeb von Ruggell. Spruch: 
Der Heeb soll dem 
Jud 13>/2 fl. bezahlss. Sofern aber Moses die Handschrift fände, solle Heeb laut 
der Hand- schrift bezahlen und auch 
alle Kosten abtragen. 4. Moses Neuburg, Abrahams 
Sohn, klagt anstatt seines Vaters gegen f Andreas Wangers Erben wegen etwas hinterstelligen und versetzten Sachen, so der
	        

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