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und mit einem Prügel einem Sohn bereits ein Auge ausgeworfen haben. Die Beklagten gaben an, es mehr auf den Hund abgesehen zu haben. Bescheid: Alle beteiligten Schaaner Buben haben wegen den verderbten Kleidern den Söhnen des Öhri
Scha- denersatz zu leisten, auch
die Kosten an den Balbierer (Wund- arzt) zu zahlen. Überdies zahlt der, welcher den Prügel geworfen, 2 fl., die andern je
I V2 fl. Strafe. Überdies kommen alle 4 Stunden lang in das Nomhaus (d. i. Arrest für Diebe) und wird bei hoher Strafe alles nächtliche Zusammenrotten untersagt. 1685 49. Johann Regele als Vogt von Thomas
Tanners sel. Kindern klagt
gegen Christa Konrad, der des Tanners Witwe geheiratet hatte, und von ihr auf Haus und
Hof 69 fl. Morgengabe versprochen erhielt. Der
Kläger bestreitet ihr dieses Recht zum Schaden der Kinder;
es sei nicht Landsbrauch, daß Witwer und Witwen Morgengaben erhalten. Der Beklagte will bei dem Heiratsbrief bleibend Bescheid : Christa Konrad erhält zwei Äcker, muh aber auf das Hausrecht verzichten. 5(X Florin H. von Schaan klagt gegen Joh. Blaichner, daß er ihn einen Seelengeiger gescholten habe, er solle erklären, was er damit meine. Beklagter verantwortet sich, daß es wohl möglich sei, daß er ihn einen Seelengeiger gescholten habe; er habe das aber aus
keiner bösen Absicht getan. Übrigens habe der Florin ihn einen Ehrendieb genannt. Florin erwidert: Er habe den Blaichner Ehrendieb genannt aus Unbehutsamkeit. Das Weib möchte mehr geredet haben. Es wurden nun Zeugen verhört. Ein
Zeuge sagte aus, man
habe schon den Vater des Florin Seelengeiger genannt,
weil sie so hehle
Leute seien und er immer viel gebetet habe. Spruch: Weil der Kläger den Beklagten einen Dieb genannt hat, muß er 1^ fl. Strafe bezahlen..