— 136 — gehört, habe er bei den Käufern das Zugrecht antunden lassen, das aber die Käufer nicht gestatten wollen. Er bittet, ihn beim Landsbrauch
zu schützen. Hans Frick antwortet:' Der
Kauf sei richtig so abge- schlossen worden und dem Verkäufer 2 Ochsen als
Abschlags- zahlung abgetreten worden, welche der Kläger nach 3 Tagen in
der Alp besichtiget und also den Termin der 6 Wochen und 3 Tage verabsäumt habe, weshalb der Kauf ratifiziert und ihm das Zugrecht aberkannt
werden soll. Nutt repliziert,
es sei zwar im Heumonat der Anfang des Kaufes gemacht, aber nicht zustande gekommen, da die Ochsen seinem Schwächer zu hoch taxiert
worden, also daß der
Kauf erst am
28. August in Kraft
getreten sei; er werde den Zettel zeigen,
daß anstatt des
28. Augusts der 28. Heu- monat gesetzt worden sei. Frick bringt vor: Der
Kauf sei am 18. Heumonat wirklich abgeschlossen worden, da Debus
Kindle selbst gestehe, daß er
die Ochsen hierauf besichtiget und es irre gar nicht, ob er
die Ochsen genommen oder nicht, denn der
Termin sei erst an Martini verfallen, daß er die 62 fl.
erlegen solle, also daß
die Ochsen den Kauf weder fördern noch hindern. Spruch: Beiden
Parteien sind noch 14 Tage Zeit gelassen; nach Verfluß
derselben ist dem Nutt das Zugrecht zuerkannt; Kindle hat den Fricken die Unkosten zu vergüten und der Nutt die 2 Stiere zurückzugeben oder mit 32 fl. Bargeld zu bezahlen. 1K78 32. Meister Paul Williin Valzers hatte an einem Feiertag, nämlich an einem Liebfrauenfest, geheuet. Er wird auf Befehl der gnäd. Herrschaft mit 40
Reichstalern bestraft. Doch kann die Herrschaft,
wenn sie ins Land kommt, die Strafe erhöhen oder verringern. Sie wurde auf 15 fl. reduziert. 33. Pfarrer Valentinvon Kriß klagt, daß am vergangenen Sonntag abends Balzner Buben im Dorf Triefen Skandal gemacht haben. Es werden viele Zeugen verhört: Die Balzner behaupteten, von den Triesner Buben gereizt worden
zu sein, so daß sie schimpften und fluchten.