Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 131 — Kuh dann aber zugrunde gegangen sei und der Heilige bisher keine Versicherung erhalten habe. Der Beklagte gibt Obiges der Hauptsache nach zu. Der Landvogt habe ihm befohlen, die Kuh zu verkaufen; er habe sie einige Tage vorher zu sich genommen, sie sei dann aber durch Unglück (Sturz über einen Felsen) zugrunde gegangen. Zeugen geben an, daß er die Kuh für sich behalten und 10 fl. für sie bezahlen wollte. Spruch: Weil der Kirchenpfleger die Kuh gekauft hatte, muß er auch den Schaden mit 10 fl. ersetzen und dafür einen Brief geben. 20. MichelFuetscher klagt gegen Leonhart Beck von Vaduz, dieser habe ihn vor e i n i g e n I a h r e n „Landesverräter" gescholten. Weil er solche ehrenrührige Reden nicht dulden könne, sei er jetzt aus der Pfalz heim- gekommen, sich rein zu machen; er verlange von dem Beklagten eine Reise-Entschädigung. Der Beklagte will zwar nur im Zorn geredet haben, aber seine Aussage doch beweisen können. 3 Zeugen geben an, Michel Fuetscher habe vor 32 Iahren zwei Soldaten von der Wildenburg (Schalun) hinauf gegen Triesenberg geführt und ihnen Anleitung gegeben, wo sie dort plündern könnten. Ein Zeuge gibt an, daß in dem Mantuanischen Durchzug die Untertanen der- maßen überrumpelt worden seien, daß, wenn sie einen oder den andern bekommen hätten, er mit ihnen habe gehen müssen, wohin sie wollten. Also konnte auch Michel Fuetscher, damals noch ein Knabe, mitgenommen worden sein. Spruch: Der Beklagte ist freigesprochen, der Kläger hat ihm die Kosten zu bezahlen und von dem Grafen noch eine Strafe zu gewärtigen. 21. Eine Ehebruchgeschichte endete mit dem Spruch, daß der schuldige Ehemann zu 3 Jahren Galeeren und das Weib zur Landesverweisung verurteilt wurde. 1KSS 22. Landammann Adam Kranz klagt, die Gemeinde Vaduz sei ihm wegen des Schul- hauses etliche Zinse schuldig und als er mit ihnen gerechnet
	        

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