Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 123 — StefanFehr: Wir wollten mit Hopp vor das Gericht gehen, aber er verlangte ein unparteiisches Gericht. Bartle Öhri: Er habe gehört, Ios Nagel habe be- hauptet, der Hopp 
habe 150 fl. empfangen, aber nur für 100 fl. Rechnung gelegt; darauf haben die Geschwornen zu ihm gesagt, er solle den Hopp verhalten, auch um 
die 50 fl. Rechnung zu legen. Peter Kiber: Sie hätten für die 
Landschaft 100 fl. einziehen sollen. Da seien die Nachbarn unwillig geworden und hätten gesagt, sie haben vor einem Jahre viel Geld bezahlt, sie wollten zuvor Rechnung haben und wissen, wohin das Geld' 
gekommen sei; sie haben aber doch 
die 100 fl. erlegen müssen. 
Er wisse nicht, wo die 
anderen 150 fl. hin- gekommen seien. (Der Ausgang des 
Handels ist unbekannt.) 3. Die Alpgenossen von Vaduz klagten gegen 
VaschaT. Sohn Michel, der die Alphlltte gewaltsam erbrochen und Milchgeschirr entwendet hatte. Wegen dieses Frevels wurde er zur Strafe 
von 12 Pfund Pfg. und zu allen Kösten ver- urteilt. 4. Der Pfarrherr ?. Bonaventura Schalk zu Bendern hatte geklagt, daß der Vaduzer Müller nicht das richtige Quantum Mehl abliefere und verlangte, sein Korn in einer anderen Mühle mahlen lassen zu dürfen. Es wurde ihm aber befohlen, wie seine Vorgänger das Korn in der Vaduzer Mühle mahlen zu lassen. Hingegen wurde dem Müller bei Strafe anbefohlen zu mahlen, wie es recht ist, auch jedem zu geben, was ihm gebühre. 5. In Sachen zwischen Meister Johannes Sturm, Zinn- gießer, gegen Bascha Tanner und Konsorten wegen eines aufgerichteten 
Testamentes ist erkannt worden: Weil der Christa Tanner ein Vogtskind gewesen 
und sich selbsten nicht mächtig, auch ganz wider den löbl. Landsbrauch der 
Graf- schaft Vaduz dieses Testament aufgerichtet 
worden ist, daher wird dieses ganz 
zu Nichten und für ungiltig erklärt. Sturm wird mit seinen Prätensionen gänzlich abgewiesen. Das Erbe soll nach Landsbrauch geteilt werden.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.