— 120 — Jörg B. bekennt,
es sei wahr, daß er ihn einen Hexenmeister gescholten, aber mit der Einschränkung: „Wenn der K.
ihm sein Gut anspreche, halte er ihn für einen Hexen- meister und besonders da
er sage, daß sein Vater im Tobel sei." Bescheid. In Sachen der Injurien zwischen den Brü- dern Jörg und Hans B. und Hans K. ab dem Berg werden hiemit solche Scheltworte von Obrigkeit wegen aufgehoben, sie zu
guten Freunden gesprochen und ihnen allen Ernstes und bei Strafe
von 50 Reichstalern aufgeladen, daß keiner dem andern solches aufhebe, sondern gänzlich deswegen ein- ander mit Ruhe
und Frieden lassen. 19. Stoffel N. klagt namens seiner Frau und Tochter gegen Lena L.,
weil diese geäußert habe, des Stoffels Tochter habe im Haus des Adam Meier gesoffen,
daß sie hinten und vornen gehustet, daß sie einen unsittlichen Um- gang gehabt, und daß, wenn man sie nicht extra verschont hätte, ihre Kinder gerade so gut Hexenkinder wären wie die ihrigen,
und sie wollte, daß ihr Steinhaufen und das
Haus samt dem Hexenfasel verbrenne. Zeugen bestätigen die Beschimpfungen, und die Beklagte wird zur Abbitte verurteilt und zu 6 Pfund Geldstrafe. 20. Jnjurienhandel. Joh. Tressel
und sein Weib AnnaF. klagen gegen ThomasW.
und sein Weib Anna Maria W. wegen Schimpfrede. Zeuge Ulrich
N. sagt aus: Als er beim Thoma W. im Schöpf
gestanden, sei des Hans Jörg F.
närrische Schwester gekommen und der Anna Maria die Haube,
die sie ihr geschenkt hatte, zurückgebracht und gesagt, wenn sie ihr etwas geben wolle,
solle sie ihr etwas rechtes geben.
Hernach sei Hans Tressels Weib selber kommen; dann haben beide Weiber gezankt. Da habe Thoma W. sie angegriffen, als wollte
er sie schlagen
und sie eine Hexe genannt, sie sei gerade wie 's Zedle und eine Kräherin wie ihre Mutter. Hans Tressels Weib habe dann geantwortet, wenn sie eine
Hexe sei, sei er ein Hexenmeister und habe sie solches gelehrt. Des Thomas Weib habe viel darein gebeszet,
er wisse aber nicht was.