— 117 — 1K79 Die adeligen Familien von Furtenbach, von Pappus und von Fröwis klagen gegen den Maurer 'Christa Zindel, daß er ausgestreut habe, des Stoffels Frau sei eine Hexe, sie habe das Hexenwerk von der Frau Pappus erlernt, bei der sie gedient habe. Die Zeugen be- stätigen die Anklage. Der Beklagte will die Schuld auf seinen Schwächer laden, der aber sich entschuldigt und der Frau Pappus das beste Zeugnis gibt. Der Spruch des Gerichtes ist nicht aufbewahrt. 1K81 15. Landeshauptmann Christa N. klagt gegen Ka- tharina B., des Theis B. Hausfrau, und gegen Eorius St. Weib, Elisabetha F.: Als die Katharina Kinds- betterin gewesen, habe er ihr durch seinen kleinen Sohn eine Maaß Wein geschickt. Über solches habe die Beklagte aus- gegeben, sie sei durch diesen Trunk krank, geworden und ihn einen Hexenmeister und Zauberer genannt, auch ausgegeben, seine Tochter habe zu dem St. gesagt, er solle nichts aus dieser Maaß Wein machen. Er verlangt Schutz seiner Ehre. Maria R. klagt auch gegen oben genannte zwei Weiber, daß, als Eorius St. ihr gearbeitet, und dann er- krankt sei, jene ausgegeben haben, er sei in ihrem Hause erkrankt. Dann habe sie zwei Mann an sie geschickt, denen haben sie zur Antwort gegeben, ob sie denn um die Gerech- tigkeit sollen dahinterstehen und um Verzeihung bitten? Tobias Fr- klagt, als Eorius St. erkrankte, und jene Weiber aussagten, er habe die Krankheit in seinem Hause aufgelesen, habe er den Eorius gefragt, ob er meine, diese Krankheit in seinem Hause erhalten zu haben, da sagte er: >,Nein, vielleicht haben mir meine Weiber solches an- getan." Vor Gericht nahmen die Weiber alles zurück. Sie mußten die Kläger um Verzeihung bitten, 3 Sonntage in die Eeigestehen und 10 Pfund Strafe zahlen. 16. Christa N.
ab Planken sagt aus, als man des Johannes E. Schwester gefangen habe, sei der E. zu ihm im Beisein desMichelI. gekommen und habe gefragt, s