Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 116 — Krispin sagt aus, er habe im letzten August ein Dachs- hündchen aus Bünden gebracht. Da habe der Kaspar zu ihm gesagt, er habe das Hllndle nur darum herabgenommen, da- mit er den Leuten das Obst stehlen könne. Zudem habe die Klägerin ihn einen Hündlimacher geheißen. Er habe seines Hundes Junge alle gemacht. Worüber er gesagt, wenn die beiden das reden, so seien sie gewiß ein Hexenmeister und eine Hexe. Das Urteil lautete: Weil beide Parteien es dem Oberamte ohne Zeugenverhör überlassen, solle der Kaspar und der Krispin der gnädigen Herrschaft den Stieg bis aufs Schloß herauf mit wehrhaften Stapfen machen, Joh. M. aber sooiele Tagwerk zu gnä- diger Herrschaft Dienst tun, wozu man ihn erforderen wird. Das Weib aber wird näch- sten Sonntag von 8 
bis 10 Uhr vor der Kirche indie Geige geschlagen und allda zu stehen erkannt. 12. Lorenz B. klagt gegen 
Michel F., er habe ihn geschimpft und einen Hexenmeister geheißen, indem er Saliter gegraben. 
Michel F. leugnet das, er habe nur gesagt, du Kerl, mach dich nicht so groß, du weißt, daß man deinen Vater verbrannt hat. Urteil: Beiden Parteien ist ernstlich geboten, daß sie den Salitersiedern keinen Eintrag tun und das Kot wieder zustellen sollen. (Saliter ^ Salpeter und Kot ^ Erdmischung.) 1678 13. Der B u r g v o g t R. klagt gegen Udo K., daß er zum Korporal gesagt habe, sobald eine gnäd. Herrschaft außer Landes sei, werde man den Hexenprozeß wieder anfangen und unter den ersten den Burgvogt verbrennen. Udo K. widerspricht, daß er solche Reden geführt, da er mit dem Landschreiber beweisen wolle, daß er es dem Kor- poral selbst widersprochen habe. Der Vurgvogt begehrt Ver- schiebung der Verhandlung zur Vernehmung der Zeugen. Die Verhandlung wird also auf 4 Wochen verschoben. (Resultat unbekannt.)
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.