Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 114 — Zeuge M e 
i st e r C h r 
i st i a n gibt an, als sie am Rüfe- wuhr gearbeitet und von des Hans N. gesprochen hätten, habe die Murerin gejagt: Mein Mann sagte, wenn er ein Hexenmann sei, seien die K. alle auch Hexenleute. Andere Zeugen sagten ebenso aus. Spruch: Die Murerin hat den Landammann K. um Verzeihung zu bitten, einen öffentlichen Widerruf zu tun und soll zur Strafe in die Geige ge- spannt werden. 8. Landammann Adam Ohri vom Eschnerberg klagt gegen seinen Tochtermann Schmied Hans Miß, derselbe habe gegen ihn und seine Frau geäußert, sie seien mit dem leidigen Hexenwesen behaftet. Diese Schmach könne er weder auf ihm noch auf seiner Frau liegen lassen. Er bittet, eine gnädige Herrschaft wolle den Beklagten dazu verhalten, die getanen Äußerungen öffentlich zu widerrufen. — Der Beklagte antwortet, er sei betrunken gewesen, er bitte um Verzeihung. Der Beklagte hatte auch den Pfarrer von Eschen ?. Karl, Konventuale von Pfäfers, beleidigt. — Er mußte nun alles zurücknehmen und demütig um Verzeihung bitten. 1660 9. Chr. L. ab 
Planken ist beklagt, daß er seine Haus- frau beschimpft habe, als wäre sie eine Hexe, auch habe er sie mit 
einem Tischtuch gebunden zu einem Geschwornen ge- führt mit dem Begehren, weil sie eine Hexe sei, soll er sie der Herrschaft zuführen, damit ihr Recht angetan werde. Chr. L. 
verantwortet sich, sein Tochtermann 
habe sich bei ihm beklagt, wie sein Weib, die Schriipferin, ihn und sein Weib gescholten habe, als ob er und sein verstorbenes Weib und Kinder Hexenmeister und Hexen seien und weil es ihm sehr schwer gefallen sei, sei er veranlaßt worden, von ihr zu begehren, sie solle sowohl ihm als dem Tochtermann und Kindern die Worte zurücknehmen oder sagen, woher sie solches habe, und da sie gutwillig nicht gehen wollte, habe er sie mit einem Tischtuch gebunden zu dem Geschwornen ge- führt, daß sie es bei ihm zurücknehme.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.