Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 113 — sagt, er habe gehört, daß des Hans Oswalds Weib zu des Spenglers 
Weib gesagt habe, ihr 
Mann sei nicht ein rechter Mann wie der ihrige, denn 
er sei hinter dem Hag geboren. Da habe des Spenglers Weib vermeldt, 
so sei doch ihr Mann nicht ein Hexenmeister wie ihr voriger Mann gewesen sei, denn er habe mit dem bösen Geist zu schaffen gehabt und habe denselben gebrautet. Eine andere Zeugin gibt an, des Spenglers Weib habe zu der des Oswald gesagt, ihr Mann, der Schmied Jörgle, habe mit dem Bösen zu tun gehabt und sei vom Teufel gebrautet worden und sie auch, und habe nicht soviele Hexen- stücklein gemacht wie sie. Spruch : Der Waibel soll am Sonntag der Beklagten die Geige vor der Kirche anlegen und bis zum Ausgang des Gottesdienstes darin verbleiben lassen. Hingegen solle des Oswalds Weib 8 Tage in der gnädigen Herrschaft Garten auf ihre Spesen arbeiten. Beide haben bei Strafe Frieden zu halten versprochen. Sollte der Spengler wieder gegen Oswalds Weib zu klagen haben, soll er es vor die Obrigkeit bringen. 6. Greta Eabrielin sagt aus, des Schmieds Frau habe den Georg W. gescholten und gesagt, wenn er sage, daß sie eine Hexe sei, so sei er ein Hexenmeister und ein Schelm. Der Schmie.d habe nachgerufen: „Du Schelm, du Dieb, leichtfertiger Mann!" Der Georg habe aber gebeten, er soll's bleiben lassen. Spruch : Der Schmied Christian und seine Frau sollen dem Georg W.die Hand geben und wegen den Schelt- worten um Verzeihung bitten. Die Scheltworte werden obrigkeitlich abgetan.und aufgehoben, da beide Teile ihre Ehre genugsam bewiesen haben. Der Schmied hat aber alle Spesen zu tragen und der Herrschaft die Strafe zu entrichten. 7. Landammann K. klagt gegen Ursula Murer, sie habe von Ammann H. und von ihm und seinem ganzen Geschlecht ausgegeben, sie seien alle mit ihrem leidigen Hexenwesen behaftet. 
Sie soll das beweisen.
	        

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