Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 112 — getrunken, da sei der Ammann auch hereinkommen, da habe man ihm zu trinken angeboten und miteinander weiter- getrunken. Dabei habe W. weiter vermeldt und gesagt, er sei ein gewaltiger Mann, er sei alter und neuer Land- ammann und des Gnädigen Herrn Patron, und der Ammann Kranz wisse nichts. Daraufhin habe er wieder getrunken und gesagt, der Adam L. sei nicht so gut wie er. Da habe der L. gesagt: „Ei, jawohl!" Da habe der W. von seinen Worten nicht abstehen wollen und den Adam einen Heuchler genannt und einen Hexenmeister. Wie der Kläger das gehört, habe er gesagt: „Jetzt habe ich genug, jetzt gehöre ich nicht zu den ehrlichen Leuten", sei abseits gegangen und auf die Schelle hinter den Ofen gesessen. Da sei des Ammanns Sohn zu ihm kommen und auch vermeldt: „Was ist dir, du Schrüntig, du Hexenmeister, was hast du mit meinem Vater zu tun? Ich will dir genug bestandt sein." Da habe er, der Kläger, gesagt: „Laß mich gehen, Andreas, dein Vater hat mich schon gescholten." Der Kläger bittet nun, die Zeugen zu verhören und ihn, wenn er ein solcher Mann sei, was er aber nicht zu Gott hoffe, wie ihm vorgeworfen wurde, zu strafen, sonst soll der Ammann ihm Abbitte leisten. Der Landammann ist nicht geständig. Er erzählt sehr weitläufig den Hergang, muß aber schließlich zugeben, daß er den Kläger einen Hexenmeister genannt habe, will aber gereizt worden sein. Die Zeugen berichten alle dasselbe. Sie sägen auch, der Amman sei betrunken gewesen. Der Spruch des Amtes lautete: Der Ammann muß dem Kläger Abbitte leisten und erklären, daß er von ihm nichts als Liebes und Gutes wisse und muß auch alle Kosten bestreiten. Ebenso auch sein Sohn Andreas. 1651 5. Hans Oswald klagt gegen des Spenglers Frau etlicher Scheltworten wegen, so diese gegen ihn und seine Frau ausgestoßen hat. Hingegen klagt des Spenglers Weib gegen Hans Oswald und sein Weib. Zeuge Christian
	        

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