Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 109 — «) Strashandlungen aus dem Gebiete des Kexenwahns. Vorbemerkung. Aus der Zeit 
von 1640—1684 finden sich die folgenden Akten, welche Strafsachen betreffen aus dem Gebiete des Hexenwahns. In allen diesen handelt 
es sich um kränkende Anwürfe wegen Hexerei, oder wegen Abstammung von Hexen u.dgl. Aus denselben geht leider hervor, daß manche Opfer dieses Wahns geworden und hin- gerichtet worden sind. Man gewinnt fast den Eindruck, daß man sich nicht einmal sonderlich viel daraus gemacht hat. Die Akten über Todesurteile und Hinrichtungen sind nicht mehr vorhanden; sie scheinen nach dem Aufhören dieser schaurigen Prozesse alle ver- nichtet worden zu sein, wohl in Rücksicht auf die Richter und auf die Nachkommen der Hingerichteten. Der Hexenwahn war 
eine geistige Epidemie, die wie eine Seuche alle Volksschichten erfaßte, wie auch heutzutage von ge- wissenlosen Hetzern verbreitete irrige Meinungen im Volke Platz greifen können. Leute, denen über jenen Wahn ein Licht aufging, und die ein vernünftiges Urteil darüber gewannen, wie der Land- vogt Brügler v. Herkelsberg, wurden darob getadelt und bestraft. Den hier als Kläger auftretenden Personen war vorgeworfen worden, daß sie Hexen, Hexenmeister, Hexenkinder seien, daß sie bei nächtlichem 
Hexentanz sich beteiligten, daß sie auf dem Kopfe stehen, zu Hause Zaubermittel (Alrunen) hätten, daß wegen ihrer Zauberei nicht Butter gemacht werden konnte, daß sie in den Malefizprotokollen (d. h. in Untersuchung wegen Zauberei) stehen, mit Hingerichteten verwandt seien, daß sie durch Zauberei junge Hunde gemacht hätten. Sogar hinter der damals viel betriebenen Salpetersiederei wurde Hexerei vermutet. Ebenso verfiel man in den 
Verdacht, sich der gerichtlichen Untersuchung wegen Hexerei entziehen zu wollen, wenn man auf einige 
Tage sich vom Hause entfernte. Bei Erkrankungen mußte Hexerei die Ursache sein. Es kam vor, daß man Glieder der eigenen Familie dem Gerichte auslieferte.
	        

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