— 59 — liche Streitigkeiten unter den Beamten selbst zu schlichten, teils um wichtige Verhandlungen mit der Landschaft zu führen, wozu die Landvögte entweder nicht berechtigt oder nicht befähigt waren und man durch zwölf Jahre hindurch (1735 bis 1747) überhaupt keinen Landvogt hatte. Wahrscheinlich haben die vom Volke gewählten Landammänner, mit denen die Landvögte anscheinend ganz gut ausgekommen sind, einen guten Teil der eigentlichen Regierung besorgt. Wenigstens erklärt sich so die verhältnismäßige Zufriedenheit, die nach der Liquidierung der unseligen Ära Harpp- recht (1718 bis 1721) und der Verfassungsrevision von 1733 bis zu den Franzosenkriegen herrschte..Wie viel von Seite der Beamten in dieser Zeit für die Pflege der geistigen und materiellen Kultur des Landes geschehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, sehr bedeutend dürfte es aber schwerlich gewesen sein, denn selbst die Verdienste Eilms — des besten unter ihnen — können doch nur als bescheiden bezeichnet werden. Sind es auch im ganzen keine erfreulichen oder erbaulichen Bilder, die sich uns bei der Betrachtung der Beamtenwelt jener Zeit entrollen, so gewähren sie uns aber doch einen gewissen Einblick in die kulturellen und moralischen Verhältnisse dieser Kreise. In um so hellerem Lichte erscheinen gegenüber der viel- fach übermütigen und ihren Aufgaben nicht immer gewachsenen Beamtenschaft das Volk und seine Beauftragten in ihrem sittlichen Ernste und zähen Willen, die von den Vätern ererbten Rechte und Freiheiten zu bewahren. Der Mut des kleinen und armen Landes, das sich der ungerechten, sogar mit Gewaltmitteln drohen- den Angriffe," eines Harpprecht erwehrt, ist imstande, uns heute noch mit Bewunderung zu erfüllen. Das Amtshaus oder die Landvogtei. Es wird zuerst im Hohenemser Urbar ̂ von 1613, und zwar als das „neue Amtshaus" erwähnt; ist also wohl nicht lange vorher von den letzten Grafen von Sulz erbaut worden. Während der Zeit der Hohenemser diente es als Amtshaus und Wohnstätte der Landvögte, deren letzter (bis 1712) Betschart war. Von Harpp- recht wurde die Regierung auf das Schloß Vaduz verlegt, das damals den nie populär gewordenen Namen „Höhenliechtenstein"