Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

schusses, Petitionen entgegenzunehmen und verweigerte seine Teil- nahme auch an den Sitzungen, die zur Beilegung der Differenzen vom Präsidium des Landesausschusses einberufen wurden. Der Fürst entsandte Kabinettsrat von In der Maur zur Beilegung der Sache nach Vaduz. Die Einigung kam zustande, und es wurde gesetzlich ausdrücklich bestimmt, daß das Petitionsrecht an den Landesausschuh offen stehe, wenn es sich um wichtige und dringende Fälle handle, jedoch durfte der Wirkungskreis der landesfürstlichen Behörden nicht umgangen werden Das Gesetz vom 21. Jänner 1918 brachte die Aufhebung des indirekten Wahlrechtes zum Landtage und schrieb vor, sah die 12 vom Volke zu wählenden Abgeordneten von den wahlberechtigten Staatsbürgern unmittelbar gewählt werden. Dabei blieb die Ein- teilung des Fürstentums in 2 Wahlkreise erhalten'". VI. Die im Gefolge des Weltkrieges im November 1918 in Europa eingetretenen bekannten Umwälzungen ließen dann auch im Für- stentums den Wunsch nach Ersetzung der bestehenden Verfassung durch eine neuzeitlichere erstehen. Für eine völlig objektive und geschichtlich richtig begründete Beurteilung jener Ereignisse dürfte die zeitliche Entfernung noch zu kurz sein. Es darf jedoch fest- gestellt werden, daß einerseits gewisse 
Forderungen zu weit gingen, daß aber anderseits der Landesfürst Johann II. allen berechtigten Wünschen bezüglich Neuausbau der Verfassung sich entgegenkom- mend zeigte, und es war nicht seine Schuld, daß die neue Ver- fassung 
erst am 5. Oktober 1921 unterzeichnet werden konnte. Die Beratungen im eigens bestellten Verfassungsausschusse stießen immer wieder auf Schwierigkeiten, weil in den Kreisen des Volkes und des Landtages die Ansichten in mehreren Belangen ziemlich weit auseinandergingen. Die Einigung über die wichtigsten Ver- schiedenheiten in den Auffassungen wurde am 2. August 1921 erreicht, als Seine Durchlaucht unser heute regierender Fürst Franz !. im Auftrage weiland Seiner Durchlaucht des Fürsten Johann II. in einer Zusammenkunft der sämtlichen Abgeordneten und des damaligen Regierungschefs vermittelte. Tags zuvor hatte
	        

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