- .Z6 — Amtsvorgänger in den Zustand der Lethargie versetzt, und damit sei die ganze Lerwallungsmaschine ins Stocken gekommen. Bei allen Klassen der Bevölkerung höre man nur Klagen. Der Landes- fürst möge sich bewogen finden, das Wort seines Ahnen auf Gewährung einer freieren Verfassung auf konstitutioneller Grund- lage einzulösen, dann werde das geschwundene Vertrauen zurück- kehren. Den bezüglichen Veratungen möge Landesverweser von Hausen beigezogen werden. Einem Gutachten des Vundestagsgesandten Dr. Freiherrn von Linde vom 12. September 1861 ist u. a. zu entnehmen, daß nach den deutschen Bundesgesetzen die höchste Staatsgewalt in der Person des Monarchen ungeteilt erhalten bleiben müsse und nur durch landständische Mitwirkung in der Ausübung eingeschränkt werden dürfe. In dem neuen Verfassungsentwurfe sei zwar mehr eine repräsentative Verfassung vorgeschlagen, dadurch aber gleich- wohl die monarchische Gewalt nicht in bedenklichem Umfange eingeschränkt. Von Linde macht aber im übrigen in. seinem Gut- achten eher einschränkende Ausführungen und hegt insbesondere Bedenken gegen den vorgesehenen Landesausschuß. Der Landesfürst gab in einem Handschreiben vom 14: Sep- tember 1861 zunächst seinem Befremden über die an die Zustim- mung zum Postulate geknüpften Bedingungen Ausdruck. Dann führt er weiter aus, daß die verheißene neue Verfassung um so eher zu erwarten sei, als der Landesfürst die nötigen Vorlagen bereite anbefohlen habe. So ernst sein Wille sei, Ubelstände in der Verwaltung zu beseitigen und eine aus freier Wahl hervor- gegangene Volksvertretung zu schaffen, so fest sei er entschlossen, keine Verletzung der bestehenden Regierungsnormen zu dulden. Die Wiedereinberufung der Stände wurde verfügt, und es war ihnen mitzuteilen, daß dieselben mit vollem Vertrauen einer zeit- gemäßen Regelung der Verfassungsangelegenheit entgegensehen können, daß aber die Stände bei der neuerlichen Vorlage des Postulates sich an̂die Grenzen der noch bestehenden Landesordnung halten mögen. Der Landessürst behält sich eine mündliche Bericht- erstattung des Landesverwesers für später vor und bedauert auch, wegen der nötigen Reformen auf seinen Gütern abgehalten gewesen zu sein, sein Land im abgelaufenen Sommer zu besuchen.