— 26 — nahe, die gedachte Kommission habe auch Verfassungsfragen behandelt. IV. Das, Jahr 1848 ließ auch in Liechtenstein schon im März die politischen Wogen höher gehen. Die Forderungen der Bevölkerung gingen nicht zuletzt auch nach Erweiterung der politischen Rechte ^. In einer Kundgebung vom 19. März 1848 betonte der Fürst, nach- dem er auf die Zweckmäßigkeit der Anlehnung der Regierungs- grundsätze an jene des Kaiserstaates Österreich hingewiesen hatte, er erwarte von dem geraden Sinne und dem Ehrgefühle der Liechtensteiner, daß sie sein Vertrauen mit Vertrauen vergelten, durch Gehorsam und Ordnung ihm erleichtern werden, in jeder Hinsicht ihr Bestes zu wirken, ferner daß sie kräftig selbst jede Regung Übelgesinnter unterdrücken werden, da solche nur zum Verluste der Selbständigkeit des Landes führen würde, dessen Glück, Wohlfahrt und verfassungsmäßige Rechte dauernd zu be- gründen er als seine heilige Aufgabe ansehe.̂ Inzwischen hatte sich im Lande ein Ausschuß gebildet, der mit den Vorstehern der Gemeinden am 24. März 1848 versammelt war und von der eben erwähnten Kundgebung des Fürsten mit warmem Danke Kenntnis genommen hat. Eine ähnliche Versammlung scheint wenige Tage vorher stattgefunden zu haben. In einer Eingabe an den Fürsten haben die Vorsteher und Äusschußmänner in Bezug auf Verfassung und Verwaltung insbesondere folgende Wünsche vorgebracht: 1. Freie Wahl der Volksvertreter mit Ausschluß des österrei- chischen Rentmeisters zu Feldkirch und des geistlichen Standes. 2. Keine neuen Gesetze und Abgaben sollen ohne Beirat und Zustimmung der Stände eingeführt werden. 3. Die Stände wählen ihren Präsidenten und Vizepräsidenten. 4. Der Titel Landvogt für den ersten fürstlichen Beamten soll durch einen andern, dem Geiste der neuen Zeit angemessenen ersetzt werden. 5. Die Wahl der Gemeindevorsteher soll frei sein; jede Gemeinde soll ihr Vermögen, ihre Waisen-, Armen- und Schulsächen nach Maßgabe des neuen Gemeindegesetzes selbst verwalten