— 21 — mangelhaften Amtshandlungen der Landammänner hervorgingen, sei in unglaublicher Weise gestiegen. Die Zusammenkünfte der Gerichte
hätten sich vervielfältigt, ebenso die bezüglichen Kosten. Den Parteien seien viele unnötige Auslagen erwachsen. Ein großer Teil der Richter habe weder lesen noch schreiben können Um diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende zu machen, hat der Fürst, wie schon erwähnt,
auf 1. Jänner 1809 das Institut der Landammänner ausdrücklich aufgehoben, und es wurde gleichzeitig verfügt, daß vom gleichen Zeitpunkte ab die von den Land- ammännern ausgeübte Judikatur an das fürstliche Oberamt in Vaduz überzugehen habe-'. Im Zusammenhange mit der Aufhebung des Amtes der Landammänner wurden neben verschiedenen anderen Justiz- gefetzen ein Grundbuchspatent, eine Konkursordnung, sowie eine Erfolgs- und Verlassenschaftsabhandlungsordnung
auf 1. Jänner 1809 erlassen. Diese Gesetze bedeuteten damals einen gewaltigen Fortschritt, von denen besonders die Einführung des Grundbuches später sich sehr wohltätig auswirkte. Liechtenstein war für eine weitere Umgebung das erste Gebiet, das ein Grundbuch erhielt^. Merkwürdigerweise hat aber gerade die Einführung des Grundbuches in der Bevölkerung starken Widerstand gefunden. Auch die Wiederherstellung des Amtes der Landammänner, die Sistierung angeordneter dringender Straßenbauten und anderes wurde nachdrücklich verlangt. Die Opposition ging so weit, daß sie sich an den vorarlbergischen Eeneralkommissar Dr. Anton, Schneider, dem die Leitung aller Zivil- und Militäroperationen in Vorarlberg übertragen war, wandte. Dieser zeigte nicht übel Lust, die, Bewohner Liechtensteins zur Vereinigung mit ihm auszurufen. Er fragte dieserwegen bei dem damaligen Landvogt Josef Schuppler an, der ihm das Vorhaben jedoch ausredete. Schuppler gelang es schließlich auch, die Bevölkerung zu beruhigen. Die stärksten Widerstände gingen von den Gemeinden Balzers und Triefen aus. Bei einer Zusammenkunft dieser beiden Gemeinden im Wirtshause in Triefen traf Schuppler ein und es gelang ihm schließlich, die aufgeregten Gemüter durch das Versprechen zu beruhigen, daß mit der Fortsetzung der Grundbuchsanlage, die in Vaduz bereits durchgeführt war, solange zugewartet werde, bis