Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1936) (36)

— 83 — Inen nach ziemblichen dingen darumb zu vergleichen ai» Iarlang amen bedannkhlassen und wo Österreich den Kaufs oder satz nit anemen, so müssen Sy die Grafen annders- wohin verwenden, doch des Haus Österreich Schutz und Ossnung unvergriffenlich und alsdann auch dem Haus Osterreich die zwaitausend gülden die der Kayser dem Graven umb dis anbieten gelihen hat, wider -bezalen (siehe Urkunden). Lib. 2. fol. 644. Jahr 1518. Pfleg und'Ambt Revers auf Kayser Maximilianen von Balthasarn von Ramschwag umb die Burckvogthey zu Guetenberg mit 2W gülden PurKhuet aus dem Salzmair Ambt zu Hall sein lebenlanng wie sein ew. Herr Ulrich von Ramschwag sölliche Vogthey innegehabt hat. Lib. 5. fol. 1176. Jahr 1521. Lehenbries Kaiser Karl V. auf Graf Rudolf und seinen Bruder Herman von Sulz um di^ Landgrafschaft im Kletgau. Lib. 5. fol. 1176. Jahr 1523. Graf Rudolfen dienst Revers auf gehen gerüßte pserd mit vierhundert gülden Ratsolds und Dienstgelts und so Er gebraucht wirdet soll Er wieland Rät und Diener gehalten werden. Datum Ansvrugg 1. May 1523. Lib. 2. sol. 982. Jahr 1523. Dienst-Revers aus Kayser Carlen von gemelten Gras Rudolfen von Sulz daß er järlichen von den achtzehnhundert gülden Stathalter Solds, wolle achthundert gülden Graf Wolfgangen von Montfort zn seiner Besoldung volgen lassen, als Im die Kys. Majestät vergeunt hat das halb Iar in seinen aigen fachen von Ynsprugg zu sein. Lib. 5. fol. 1177. Jahr 1523. Graf Rudolfen von Sulz Revers als Er in Kys. Schutz und Schirmb genomen ward mit zwayhundert gülden järlichs offnungsgelts aller seiner Schloß und Fleckchen für sich und seine Erben und als Im daneben auch zwelfhundert gülden Paugelts zur Be- festigung der Schloß Faduz und Küssenberg aus gnaden
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.