Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1936) (36)

— 81 — Lib. 2. fol. 931. Jahr 1505. Dienst-Revers auf Kayser Maxi milianen von Ludwigen von Brandis, Freyherrn als er in ewigen Schutz und Schirmb des Haus Osterreich mit seinen lannd underhalo Sand Lutzigstaig genomen ward und soll ain tail dem anndern in Uberzuegen zuziehen und Rettung thun, doch er niemanndts zu ausrueren Ursach geben mit öfsnung aller seiner Schlosz, die er dagegen in Kayserlich anstoßenden lannden auch haben soll, darumb gibt Im die Kayserliche Kamer järlichen Zwayhundert gülden öfsnungs- gelts erblichen (siehe Urkunden). Lib. 2. fol. 1083. Jahr 1504. Schuldbrief auf Kayser Maxi- milianen von Sigmunden Freyherrn zu Brandis umb sechshundert Goltgulden in Jarsfrist an der Kauffsuma umb Mayenfeld oder an den verschriebenen Zwaytausent Gulden Haubtguets und Zinsen abzuziehen (siehe Ur- kunden). Lib. 2. fol. 1083. Jahr 1505. Von demselben insimili noch umb funsfhundert gülden umb die Eidgenossen bezüglich Mayenfeld bezalen zu Konen (siehe Urkunden). Lib. 5. sol. 1178. Jahr 1505. Revers gegen König Maximi lianen von Ludwig Freyherrn von Brandis umb der ewigen Schutz und Schirmb des ErzHauses Osterreich über die Herrschafst Faduz und Schellenberg mit öffnung des Schloß Faduz. Lib. 6. sol. 219. Jahr 1506. Ain Beschreibung von Herrn Sigmunden von Brandis Freyherrn das er die Herrschaft Mayenfeld in drey moneten außerhalb Wissens und willens Kayser Maximilians nit verkaussen, versetzen noch verändern well, dann Ire Majestät darumb in Kaufs gestanden ist. Lib. 5. fol. 167. Jahr 1507. Unter den Anwesenden beim Reichstag zu Konstanz befindet sich auch Freyherr Sig- mund von Brandis. Lib. 4. fol. 605. Jahr 1515. Ain Vertrag zwischen Kayser Ma- ximilianen und Gras Rudolfen von Sulz. Das sollen die 7
	        

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