Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1936) (36)

— 17 — Im Jahre 1903 feierte Leo XIII. das 25jährige Papstjubi- läum. In Liechtenstein feierte man aus Antrag des Landesvikars den Tag am Vorabende durch Böllerschüsse und 20 Minuten langes Geläute aller Glocken, den Festtag selbst durch Hochamt und Idstündiges Gebet, Leolied usw. Die Schuljugend empfing gemeinsam die HI. Kommruiion für den Jubilar. Abends Berg- beleuchtung, Volksfest bei Feuerwerk, Musik und Gesang. Am 4. Juni feierte Bischof Battaglia sein 50jähriges Priester- jubiläum. Büchel und de Florin überbrachten die Glückwünsche der Geistlichkeit. Zu dem prachtvollen Kelche, welchen die Geist- lichkeit des ganzen Bistums schenkte, hatten die Geistlichen unseres Landes 11V Kronen beigesteuert. Mit freudiger Teilnahme feierte man im Jahre 19V8 das Papst- und Fürstenjubiläum: 5V Jahre Priester, 5V Jahre Fürst. Wieder empfingen am Papsttage die Kinder die hl. Kommunion für den Hl. Vater. Unser Land Konnte sogar das 6V. Negierungs- jahr des guten Fürsten Johann II. feiern. Der LandesoiKar ermunterte, den seltenen Gedenktag in Dankbarkeit würdig zu begehen, wenn auch noch immer die Kriegsfurie durch die Land? tobte. Denn die 60 Jahre unter Johann II. waren Segensjahre für Land und Volk von Liechtenstein. Büchel war seiner Haupttätigkeit nach neben der priester- lichen Arbeit vorzüglich ein Schulmann. So drang er beim Klerus auf einen tüchtigen Unterricht in der Religion. Bei seinen Schulbesuchen merkte man den erfahrenen, ernsten Schulmann. Maßgebend und programmartig sind die Richtlinien, welche er in einem Vortrage vom 18. September 1899 in 7 Fragen zu- sammenfaßte, und welche er in seiner gesamten Wirksamkeit- immer wieder betonte. Einiges davon sei hier angeführt: I. Ordnung. 1. Ruhe und Aufmerksamkeit. Die Schüler sollen dem Lehrer achtsam folgen, gleichsam „am Munde hängen". Der Katechet soll gute Augen und feine Ohren haben. — 2. Zu dem Zwecke soll er selbst ernstes, würdevolles Benehmen und Sprechen zeigen und Unruhe sofort ahnden. — 3. Zu tadeln ist ungestümes Hin- und Hergehen, würdeloses Lachen, Spässe- machen, derbe Ausdrücke, läppische Kindereien, z. B. beim Auf-
	        

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