Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 86 — 20. Mai 1611. Speyer. Anton Diemaier, Beibote, bekennt, daß er diese Ladung am 4. Juni 1611, 2 Uhr nachmittags in der Hofgerichtskanzlei zu Rottweil abgegeben habe. Revers der kais. Hofgerichtskanzlei zu Rottweil in dieser Angelegenheit. Die Acten, die er anfor- derte, konnten nicht sogleich herausgegeben werden; innerhalb 2 Monaten könnten sie erhoben werden. Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Rottweil bestätigen am 8. November 1611 eine Urfehde des Johann Bernhard Rehn, die sich auf eine Bestrafung wegen Mißhandlung seiner Ehe- frau Anna Homburgerin und wegen eines unerlaubten Ver- hältnisses zu einer anderen Frauensperson bezieht. 1611, Nov. 24. Der Konstanzer Offizial urteilt in dem Ehestreit Bernh. Rhen—Anna Homburgerin zugunsten der Letzteren, daß die Trennung von Bett, Tisch und cohabitio und außerdem die Lösung von allen Verpflichtungen und- Leistungen durchge- führt werden solle. Anna Honbergerin, Bürgerin zu Rotweil, bekennt, daß sie zur Vollführung ihrer Cammergerichtsangelegenheiten den Johann Fridrich Haugk, der Rechten Doktor, keys. Cammer- gerichtsadvocaten u. Procuratoren zum Anwalt bestellt habe. Besiegelt auf ihre Bitte von Johann Georg Krösch, Latein. Schulmeister zu Villingen, ihrem Schwager. Rottweil, 13. XII. 1611. Johann Bernhardt Rhen, Burger zu Rottweil, bekennt, daß er zur Vollführung seiner Cammergerichtssachen zum Procu- ratoren und Anwalt constituiert habe den Johann Philipp Hirtern der Rechten doctor, kays. Cammergerichts Advocaten u. Procuratoren. Speyer, den 
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