Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

- 79 - euch im werekh gehorsamlich bezeuget und erweiset dem allso und zuwider nicht thüet, alß lieb Euch sey obbestimbte pöen zu vermeiden, daran geschieht unnser ernstliche meinung. Wir haischen und laden euch von berüerter unser kays. macht, auch hiemit, das ir uff den siben und zwainzigisten tag Monats Uctobris nechst künfftigelich, den wir euch für den ersten, andern, dritten, letsten und entlichen rechts tag, setzen und benennen peremptorie oder ob derselbig nicht ain gerichtstag sein würdt den nechsten gerichtstag hernach selbst oder durch ainen volmechtigen anwaldt an demselben unserm cammer- gericht erscheinet, glaublich anzaig unnd im recht darzuthun, das disem unserm kays. gebott, alles seines inhalts, gehor- samlich gelebt sey. Unnd wo dem wider zuversieht kain volge beschehen were alß dann zu sehen unnd hören euch in obbe- stimbte pöen gefallen sein, mit urthail und recht sprechen erkhennen unnd erclären oder aber bestendige erhebliche ur Sachen, ob ir ainige hettet, warumb solliche 
erclärung nicht geschehen solle, wie sichs gepurt, dagegen 
im recht fürzu- bringen, fürderlichen enntschidts unnd erkhanndtnuß darüber zugewarten. Wann ir komet unnd erscheinet alß dann also oder nit; so würdt doch nichts desto 
weniger, uff des gehor- samen thailß oder seines anwaldts anruffen und erfordern, hierin im rechten mit gemeldter erkhandtnuß, erclärung und anderm gehandlet und procediert wie sich das 
seiner Ordnung nach gebürt. Darnach wisset euch zurichten. Geben in unser unnd deß Heil. Reichs Statt Speyer den sechszehenden Monatstag Augusti nach Christi unnseres lieben herrn gepurt fünffzehen hundert und im neün und achtzigisten unserer Reiche deß Römischen im vierzehenden, deß Hunge- rischen im sibenzehenden und deß Behemisehen im vierzehenden J aren. Ad mandatum domini electi iniperatoris proprium. Steffann Bonner, Verwalter, subscripsi. Joannes Syfridus Judicij imperialis camerae protonotarius, subscripsi.
	        

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