— 72 — nicht zu Speier erscheinen kann und mag, dem Philips Seiblin, der Rechten Lizentiaten und des Kais. Cammergerichts zu Speier Prokuratoren die „Gewalt", ihn bei dem angegebenen Termin vor dem Kammergericht zu vertreten in Sachen des Gotteshauses gegen den Grafen Karl Ludwig von Sulz. Dies gilt auch für andere Termine und für alle Rechtsgeschäfte in dieser Angelegenheit. Er verspricht, auch alles zu halten und den Anwalt dafür schadlos zu. halten „bey verpfendung aller meiner hab und güetteren". . V. Speier, 14. April 1587. Graf Karle Ludwig zu Sulz etc. auch des löbl. kay. Cammer- gerichtes praesident allhier zue Speyer bekennt, daß er alle Gewalt, ihn vor dem Kammergericht zu vertreten, dem Er- hardten Kaltten, beider rechten Doctorn u. des kays. Cammer, gerichts geschwornen advocaten und procuratoren gegeben habe; und zwar für alle Fälle, die er vor dem Kammergericht habe, und in allen Rechtsgeschäften. VI. Einsiedeln, 15. Okt. 1589. Abt Ulrich von Einsiedeln gibt dem Philip Seiblin dieselbe Ermächtigung zur Vertretung, wie es Propst Adam getan hat. VII. 1589, Okt. 17. „Hans Mayer, Hans Specher des gerichts, Stoffel Pfeiffer Keller, Oschwaldt Granutsch, Schreiber, Hans vom Priel, Hans Vol und Dorna Pfeiffer, alle des Gotzhaus zu S. Gerold Menner" und Untertanen des Grafen von S:ilz bekennen, daß sie sich der kaiserl. Zitation zu gehorchen schuldig bekennen und zu ihrem Stellvertreter den Johann Conradt Streitter, beider rechten licentiat und des kays. Kammer gerichts advocaten und procu-