Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

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der Privilegien exemptionis und als ein gefryter geist. buntz stand wie von alters erlassen und gefryt blybe, hierunder ouch 
guoter Zuversicht und hoffnung tragen 
ihr key. May', sampt des hl. Eöm. 
Reychs Stenden werden in söllicher der allerheiligsten muotter gottes geheilligsten 
cappellen zuo andacht und ehren allergnedigst uberseehen und nachlassen by welchem man sich nit weniger versechen 
thudt er der her graf werde seinen gepürenden antheil schuldiger anlagung allwegen ... zuerstatten kein bedenckeüs haben. Deshalb ergeht an die „commissarien" des Kaisers die Bitte, daß der Graf wegen Verletzung seiner Vogtpflichten dem Kloster allen Schaden wieder ersetze und gutmache, daß er „von der vogty schirm wildt pan, dero ansprach und allen rechten verfallen und dem gotzhuß als rechtem waaren lechen und eigenthumbs herren fry stan soll seines gevallens." (Ohne Datum.) II. Articulirte anzaig und exceptiones sub et obreptionis mit angeheffter pitt des... herren Ulrichen abbts... in ainsidlen als principal interessent auch deß ... herrn Adamen propsts zu Sanct Geroldt in fryeßen gelegen et consortes beclagt contra den ... herrn Carln Ludwigen graven zu Sultz landtgraven in Kleggöw nomine cleger. pres Spirae 27. Oct. anno 89. Hochwürdiger fürst Rom. kay. Mayt. Camerrichter, auf das jüngst des... herrn Carle Ludwigs Graven zu Sultz ... auß gebracht mandat mit angehenckter ladung wider den ... herrn Adamen probsten zu S. Geroldt, sodann gemainlich gegen allen underthanen der herrschaft Blumeneckh vermaintlich auß- gebracht, darinnen inen bey poen zehen marekh lotigs goldts (halb der Kämmer, halb dem Grafen).... zübezahlen ernstlich gepotten und befohlen würdet, das er probst die in vermeltem mandat benambsete underthonen zu einicher comotion und 5
	        

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