Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 31 — stiger Weise ausgewirkt, so daß ihnen weitere Vergabungen jedenfalls 
zu schwer geworden wären. Noch im 
Jahre 1395, am 20. Dezember, sahen sich die beiden Brüder gezwungen, den Burgstall, einen Weingarten und Güter zu Nebstein, welche Lehen des Abtes von St. Gallen waren und aus der 
FeldKircher Erbschaft stammten, an Ulrich von Ems zu verkaufen'-". Und im folgenden 
Jahre 1396 oder 
etwas später verpfän - detenHeinrichl. von Vaduz und der 
Churer Bischof Har t- m a n 
nIV. sogar ihreGrafschaftVaduzan ihre Stief- brüder Wolfhart und Ulrich Thüring von Brandts''", nachdem König Wenzel noch 
am 22. Juli 
des- selben Jahres 1396 Vaduz und die übrigen Herrschaften der bei- den Brüder (Blnmenegg und Sonnenberg) zu Reichslehen erklärt hatte, eine Maßregel, welche wohl 
bezweckte, diese Besitzungen dem Mannesstamm der 
Werdenberger, also nach Heinrichs und Hartmanns Kinderlosem Tode der Sarganser Linie zu erhalten. Es war letzteres geschehen „in Anbetracht 
der Dienste, welche die beiden Vaduzer Brüder dem 
Könige geleistet hätten" "b. Merkwürdigerweise wird 
Heinrich I. von Wer- denberg-Sargans zu Vaduz in der Urkunde König Wenzels als ein Graf Heinrich von Montfort bezeichnet, wodurch sich Anfang und Ende der Dynastie von selbst verknüpften. Die 
letztgenannten Lebensschicksale haben 
aber sicherlich dazu beigetragen, den Lebensabend des Grafen 
Heinrichs I. zu verdüstern. Und dies um so mehr, weil er 
sich sagen mußte, daß unter den 
gegebenen Verhältnissen der Untergang der Werdenberger bald eintreten müsse. Wohl haben die Habs- burger mit 
ihrer systematischen Expansionspolitik hieran viel verschuldet, aber nicht viel weniger die Glieder der werden bergischen Familie selbst, die durch ihre beständigen Fehden in eigenen und fremden Interessen den vorzeitigen Ruin aller Familienzweige 
nach sich ziehen mußten. 
Heinrich I. bildete freilich 
in dieser Hinsicht durch seinen mehr friedlichen, jedenfalls weniger Kriegerischen Charakter eine Ausnahme.
	        

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