— 31 — stiger Weise ausgewirkt, so daß ihnen weitere Vergabungen jedenfalls
zu schwer geworden wären. Noch im
Jahre 1395, am 20. Dezember, sahen sich die beiden Brüder gezwungen, den Burgstall, einen Weingarten und Güter zu Nebstein, welche Lehen des Abtes von St. Gallen waren und aus der
FeldKircher Erbschaft stammten, an Ulrich von Ems zu verkaufen'-". Und im folgenden
Jahre 1396 oder
etwas später verpfän - detenHeinrichl. von Vaduz und der
Churer Bischof Har t- m a n
nIV. sogar ihreGrafschaftVaduzan ihre Stief- brüder Wolfhart und Ulrich Thüring von Brandts''", nachdem König Wenzel noch
am 22. Juli
des- selben Jahres 1396 Vaduz und die übrigen Herrschaften der bei- den Brüder (Blnmenegg und Sonnenberg) zu Reichslehen erklärt hatte, eine Maßregel, welche wohl
bezweckte, diese Besitzungen dem Mannesstamm der
Werdenberger, also nach Heinrichs und Hartmanns Kinderlosem Tode der Sarganser Linie zu erhalten. Es war letzteres geschehen „in Anbetracht
der Dienste, welche die beiden Vaduzer Brüder dem
Könige geleistet hätten" "b. Merkwürdigerweise wird
Heinrich I. von Wer- denberg-Sargans zu Vaduz in der Urkunde König Wenzels als ein Graf Heinrich von Montfort bezeichnet, wodurch sich Anfang und Ende der Dynastie von selbst verknüpften. Die
letztgenannten Lebensschicksale haben
aber sicherlich dazu beigetragen, den Lebensabend des Grafen
Heinrichs I. zu verdüstern. Und dies um so mehr, weil er
sich sagen mußte, daß unter den
gegebenen Verhältnissen der Untergang der Werdenberger bald eintreten müsse. Wohl haben die Habs- burger mit
ihrer systematischen Expansionspolitik hieran viel verschuldet, aber nicht viel weniger die Glieder der werden bergischen Familie selbst, die durch ihre beständigen Fehden in eigenen und fremden Interessen den vorzeitigen Ruin aller Familienzweige
nach sich ziehen mußten.
Heinrich I. bildete freilich
in dieser Hinsicht durch seinen mehr friedlichen, jedenfalls weniger Kriegerischen Charakter eine Ausnahme.