Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 24 — Noch in dasselbe Jahr 1391 gehört eine Vergabung Hein- richs I. an Churwalden, dem er einen Leibeigenen abtrat«*. Dagegen 
erklärte sich laut Urkunde vom 1. April 1392 Frau Cnlia Marschalk zu Vaduz bereit, durch ihren Vogt, „Hansen Vaistlin von Faduz". dem „gnädigen Herren grasf Hainrichen von Werdenberg" und dessen edler Gemahlin „ze rechtem, luterm aigenn..." alle ihre Güter zu übertragen, auch diejenigen, „so si vo ir swoester seligen, der Buersterinun von Lindow ererbt hat und ebenso was ihnen von ihrem Freunde Dietegen Marschalk sel. durch Erbe zugekommen. Aus den Siegeln 
läßt sich erkennen, daß Cnlia sowohl wie Dietegen dem Geschlecht der Marschalk von Montfort angehörten^'. Nachdem noch am 14. August 1392 nochmals Streitpunkte wegen Ingberg mit den Herzogen von Oesterreich auszu- gleichen waren 6", 
beteiligte sich Graf Heinrich I. von Werden- berg-Sargans zu Vaduz am Vernichtungskampfe gegen die Grafen von Werdenberg-Heiligen der g. Die Seele des Streites dürfte wohl der Bruder Heinrichs I. von Vaduz, Bischof Hartmann (IV.) von Chur gewesen sein, der gegen die Mitte des Jahres 1392 aus der Gefangenschaft der Heiligenberger befreit worden war«'. Die Feindseligkeiten dürften schon im Frühjahr 1393 be- gonnen haben: doch fehlen uns nähere Berichte darüber. 
Vermut- lich enthält aber eine Urkunde vom 5. April 1393 eine Andeutung: denn an diesem Tage bekundeten zu FeldKirch Herzog Leopold von Oesterreich, Bischof Hartmann (IV.) von Chur, Graf Heinrich von Montfort-Tettnang, Graf Hugo von Montsort-Bregenz, Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans, Herr zu Vaduz, Graf Albrecht (lll.) der Aeltere von Werdenberg zu Bludenz und Graf Friedrich von Toggenburg, daß. sie alle gemeinsam schuldig seien und zahlen sollen dem Ritter lllrich demAIten von Ems. Vogi zu FeldKirch, 2300 fl. („Tuggaten und Unger") und 250 Pfd. Pfennig Constanzer Münze, die er ihnen auf ihr ernstlich Bitten zu ihrem guten Nutzen geliehen habe««. Aus der Urkunde 
läßt sich nicht erkennen, wozu die
	        

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