— 17 — dessen Sohn Wenzel, ein 18jähriger Jüngling, der
noch zn Lebzeiten
des Vaters zum römischen König erwählt worden war. die
Reichsregierung. Dieser gab
dem Herzog Leopold
von Oester- reich einen Königlichen Brief, daß er das Recht habe, alle Verpfändungen von Reichsgütern und Rechten in Churwalchen. im Thurgau und Rheintal
an sich zu lösen und verlieh ihm überdies die Landvogtei in Schwaben. Dies erregte in Chur- walchen bei den Grafen von Werdenberg und den schwäbischen Reichsfürsten große Besorgnisse. Denn
Graf Heinrich I. von Vaduz hatte, wie bereits gemeldet wurde, alles was er von seinem Vater Hartmann III. ererbt
hatte, seinem Oheim Ru- dolf IV. von
Montfort-FeldKirch im Falle Kinderlosen Absterbens vermacht. Da aber wegen des Verkaufs der
Grasschaft FeldKirch leicht Irrungen entstehen
Konnten, setzte er den
Grafen Hans von Werdenberg-Sargans zum
Erben ein, wenn Rudolf
IV. mit Tod abgehe^. Offenbar
um Heinrich I. von Vaduz zu beruhigen, gab König Wenzel ihm und allen seinen Leuten
die Freiheit, daß sie nicht vor das
Königliche Hofgericht oder das Landgericht zu Rottweil gefordert werden
dürfen. Heinrich I. erhielt auch das Recht, in seinen Städten und Schlössern öffentlich bekannte Geächtete aufzunehmen ^. Das Deutsche Reich war zu
damaliger Zeit voll Unruhe und Fehden. So
half sich jeder so gut er Konnte. Die Reichsstädte erneuerten ihre Bündnisse zu gegenseitigem Schutze. Die großen Landesherren geistlichen und weltlichen
Standes suchten überall Macht und Besitz auszudehnen. Die Bündnisse der Städte riefen solche des Adels hervor, die man R i t t e r g e se l
l- schaften nannte. So entstand die Rittergesellschaft vom HI. Georg: andere mit anderem Namen
waren schon früher gegründet worden. Jener Rittergesellschaft war auch Graf Heinrich I. von Vaduz beigetreten.
Doch stand er auch mit schwäbischen Städten auf
freundschaftlichem Fuße. Als am 23. Juni 1381 in Speyer 41 Städte aus Schwaben, dem Elsaß und am Rhein einen Bund auf drei Jahre gegen jedermann schlössen, nahmen sie davon den König
Wenzel, sämtliche z