Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

14 — mit guten Treuen besorgen wolle, und wenn er nicht Krieg habe, solle die 
Verschreibung schon innert der 
nächsten sechs Monate an gehöriger Stätte geschehen". Aber schon einen Monat nach der 
Ausstellung dieses „Testa- mentes" verkaufte 
Rudolf IV. laut einer zu Baden im Aargau am 22. Mai 1375 ausgestellten 
Urkunde sein ganzes Besitztum für 30 000 Gulden in Gold an den Herzog Leopold von Oe st erreich „um der besondern Gnad und Förderung willen", die 
ihm derselbe nach seines Vaters Tode getan habe^'. Zum Verkaufe gelangten die Grafschaft FeldKirch, Rankweil mit dem Landgericht, Alt- und Neu-Montfort, 
die Feste zu Fussach, der Burgstall Blasenberg, Tasters, der Bregenzerwald, 
die Feste und das Gut zu Staufen und Stiglingen u. a. m.^'. Daß 
Heinrich I. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz mit dem Verkauf einverstanden war, geht einmal daraus hervor, daß Herzog Leopold im 
Jahre 1378 ausdrücklich bekundete, man habe bei dem Verkaufe zu Gunsten 
Heinrichs I. verabredet, dessen Untertanen nicht mehr als Bürger in FeldKirch aufzunehmen^: dann aber besonders daraus, daß Heinrich 
und sein Bruder Hart- mann IV., 1380, die Urkunde besiegelten, in welcher zur 
Graf- schaft FeldKirch gehörige.Leute dem Herzog Leopold huldigten", An der Kaufsumme 
von 30 000 Gulden zahlte Herzog Leopold dem Grasen 
Rudolf IV. von Montfort-FeldKirch bar 4000 Gulden und versprach, das Uebrige terminweise abzutragen. Ferner wurde ausbedungen, daß der Herzog die Kaufsumme den Erben des Grafen 
Rudolfs IV. zu entrichten habe, 
falls dieser früher mit Tod 
abgehen sollte"". Durch diesen Kaufvertrag des Grafen 
Rudolfs IV. von. Montfort-FeldKirch mit dem Herzog Leopold verlor Graf Hein- rich I. vorerst, trotz 
des Vermächtnisses, jede Aussicht auf eine bedeutende Erweiterung seiner Herrschaften; er hatte nur noch Kleinere Gebietsteile zu erwarten, 
die sich Graf 
Rudolf IV. beim Verkauf ausbedungen hatte. Daß 
Heinrich I. von Vaduz 
trotz seines noch jugendlichen Alters von 
etwa 30 Iahren 
im Kreise der Verwandten eine gewisse Vertrauensstellung genoß, erkennen wir u. a. daraus,
	        

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