— 12g — Der Fürst ernannte
den Hohenemsischen Oberamtmann Fer- dinand Ioh. Funkner von Funken zum Landvogt und Land- schreiber seines Fürstentums. Dieser reiste nach Wien, um sich am
fürstlichen Hofe vorzustellen und
seine Instruktionen zu empfangen.
Der Pater Prior wurde zum bevollmächtigten Kommissar ernannt, mit dem Auftrage, den neuen Landvogt zu installieren und
in Pflicht zu nehmen Dagegen wäre der Fürst zu
andern angemessenen Diensten gerne bereit " Dieser Auftrag und Ernennung
zum Kommissär stammt vom 20. Juni 1771, aber der neuernannte Landvogt hatte
weder dieses ihm zur Ablieferung übergebene Schreiben gleich
nach seiner Rückkehr zugestellt, noch machte
er selber dem Prior seine Auf- wartung, so daß dieser in
größte Zweifel Kam, ob
er sich nicht die Ungnade
des Fürsten zugezogen hätte.
Es ist nicht ersichtlich, ob wieder irgendeine Jntrige
oder sonstige Absichten zu Grunde lagen,
daß Herr v. Funkner mit Abgabe des Schreibens an den Prior so lange
zuwartete. In einem
Brief an den Fürsten schreibt der Prior: „Nachdeme
ich auf meine mehrfältig untertänigste Berichte und
Anzeigen niemalen ein gnädigstes Reseript zur Verbscheidung erhalten und daher in äußerster
Sorge schwebte, in
Euer hochfürstl. Durchlaucht Ungnade verfallen
zu sein, über- schickte mir endlich der neue
Landvogt Herr Funkner das mildeste Reseript vom 20. Juli, woduch mir gnädigst aufgetragen wird, ihn als Landvogt und Landschreiber in dem Reichsfürstentum Liechtenstein zu installieren.
Erwähnter Herr Funkner hat seit seiner Rückkunft von Wien
nun schon verschiedene Reisen von Hohenems hierher gemacht
und sich mehrere Zeit bei seinen hiesigen guten Freunden aufgehalten, ohne mir die
Ehre seines Besuches zu gönnen
und hiedurch Gelegenheit zu geben,
daß ich von ihme hätte erfahren Können, ob
er bereits in
Wien ver- eidigt und
in Pflichten genommen worden und 4ch dann hätte die Verfügung zu seiner mir gnädigst
commetüerten Installation treffen Können. Ich sehe mich daher bemüßigt» Euer hochf.
Durchlaucht selbst untertänigst gnadigste Erklärung des betreffenden
Rescripts und um den Verhaltungsbefehl zu bitten, ob ich mehrgedachten Herrn Funkner bei seiner bevorstehenden Installation auch zu beeidigen