Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 12g — Der Fürst ernannte 
den Hohenemsischen Oberamtmann Fer- dinand Ioh. Funkner von Funken zum Landvogt und Land- schreiber seines Fürstentums. Dieser reiste nach Wien, um sich am 
fürstlichen Hofe vorzustellen und 
seine Instruktionen zu empfangen. 
Der Pater Prior wurde zum bevollmächtigten Kommissar ernannt, mit dem Auftrage, den neuen Landvogt zu installieren und 
in Pflicht zu nehmen Dagegen wäre der Fürst zu 
andern angemessenen Diensten gerne bereit " Dieser Auftrag und Ernennung 
zum Kommissär stammt vom 20. Juni 1771, aber der neuernannte Landvogt hatte 
weder dieses ihm zur Ablieferung übergebene Schreiben gleich 
nach seiner Rückkehr zugestellt, noch machte 
er selber dem Prior seine Auf- wartung, so daß dieser in 
größte Zweifel Kam, ob 
er sich nicht die Ungnade 
des Fürsten zugezogen hätte. 
Es ist nicht ersichtlich, ob wieder irgendeine Jntrige 
oder sonstige Absichten zu Grunde lagen, 
daß Herr v. Funkner mit Abgabe des Schreibens an den Prior so lange 
zuwartete. In einem 
Brief an den Fürsten schreibt der Prior: „Nachdeme 
ich auf meine mehrfältig untertänigste Berichte und 
Anzeigen niemalen ein gnädigstes Reseript zur Verbscheidung erhalten und daher in äußerster 
Sorge schwebte, in 
Euer hochfürstl. Durchlaucht Ungnade verfallen 
zu sein, über- schickte mir endlich der neue 
Landvogt Herr Funkner das mildeste Reseript vom 20. Juli, woduch mir gnädigst aufgetragen wird, ihn als Landvogt und Landschreiber in dem Reichsfürstentum Liechtenstein zu installieren. 
Erwähnter Herr Funkner hat seit seiner Rückkunft von Wien 
nun schon verschiedene Reisen von Hohenems hierher gemacht 
und sich mehrere Zeit bei seinen hiesigen guten Freunden aufgehalten, ohne mir die 
Ehre seines Besuches zu gönnen 
und hiedurch Gelegenheit zu geben, 
daß ich von ihme hätte erfahren Können, ob 
er bereits in 
Wien ver- eidigt und 
in Pflichten genommen worden und 4ch dann hätte die Verfügung zu seiner mir gnädigst 
commetüerten Installation treffen Können. Ich sehe mich daher bemüßigt» Euer hochf. 
Durchlaucht selbst untertänigst gnadigste Erklärung des betreffenden 
Rescripts und um den Verhaltungsbefehl zu bitten, ob ich mehrgedachten Herrn Funkner bei seiner bevorstehenden Installation auch zu beeidigen
	        

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