und wozu
ein so reichlich besoldeter eigener Küfer notwendig sei, wenn die Weine niemals in die Keller
Kommen sollen? Man erwiderte mir, ich habe ganz recht, allein der Herr Landvogt habe
es so befohlen. Ich ließ
alle Fässer durch einen eigens mit mir genommenen unparteiischen Küfer
visitieren. Dieser referierte mir,
die Fässer seien Kostbar, gut und brauchbar, allein teils nicht fleißig gesäubert und eingebrannt, und teils übel gelagert; überhaupt bekomme ihnen das lange mehrjährige leerstehen nicht gut. Wenn nun auch
die Fässer zu Grunde gehen und
Euer hochsürstl. Durchlaucht
andurch beschädigt werden, ist einmal niemand an- ders Ursache hieran als die eigenen Beamten, welche derlei Dingen nicht nachsehen und mithin auch den
Küfer seiner Schul- digkeit nicht erinnern. Sie verkaufen zum Nachteil der Herrschaft auf einmal die Weine gleich aus den Torkeln und folgbar in niedrigem Werte. Sie
erleichtern sich hiedurch ihre Geschäfte und Rechnungen. Wenn Keine Weine
vorhanden sind, sehen sie die Fässer als etwas unnotwendiges an,
worauf sie Keine weitere Sorge mehr tragen und
auf diese Weise wächst immer ein Schaden aus dem andern. Der ganze Vorrat an Korn und Feldsrüchten auf denen Herrschaft!. Fruchtböden besteht in etlich wenigen
Vierteln Veesen und Türken-Weizen. Allübriges ist vorlängst und zwar wie es verlautet, an Auswärtige verkaufet worden.
Auch diese Ver- fügung habe der Landvogt und zwar aus
der Ursache getroffen, weil von dem vormaligen Früchtenvorrat vieles zu Grunde gegangen sei. Es ist bekannt, daß alle Feldsrüchte unter guter Obsorge sich sehr viele Jahre
halten lassen, mithin
war schlechter- dings die Sorglosigkeit Ursache,
wenn ehedessen die Früchte auf denen Kästen zu Schanden
gegangen sind. Um nun aber weder Sorgfalt noch Mühe anwenden zu dürfen, ist freilich das Kürzeste Mittel, die Früchte baldmöglichst zu versilbern. Es trägt dieses abermal sehr viel zur Bequemlichkeit der Beamten bei, allein der Herrschaft und denen Untertanen gereicht es zu merklichem Schaden.
Die Herrschast erlöset weniger, wenn mit dem Verkaufe mcht zugewartet wird, bis die
Früchte besser gelten, welches gemeinlich im Frühjahr und Sommer geschieht. Dem Untertanen