Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

und wozu 
ein so reichlich besoldeter eigener Küfer notwendig sei, wenn die Weine niemals in die Keller 
Kommen sollen? Man erwiderte mir, ich habe ganz recht, allein der Herr Landvogt habe 
es so befohlen. Ich ließ 
alle Fässer durch einen eigens mit mir genommenen unparteiischen Küfer 
visitieren. Dieser referierte mir, 
die Fässer seien Kostbar, gut und brauchbar, allein teils nicht fleißig gesäubert und eingebrannt, und teils übel gelagert; überhaupt bekomme ihnen das lange mehrjährige leerstehen nicht gut. Wenn nun auch 
die Fässer zu Grunde gehen und 
Euer hochsürstl. Durchlaucht 
andurch beschädigt werden, ist einmal niemand an- ders Ursache hieran als die eigenen Beamten, welche derlei Dingen nicht nachsehen und mithin auch den 
Küfer seiner Schul- digkeit nicht erinnern. Sie verkaufen zum Nachteil der Herrschaft auf einmal die Weine gleich aus den Torkeln und folgbar in niedrigem Werte. Sie 
erleichtern sich hiedurch ihre Geschäfte und Rechnungen. Wenn Keine Weine 
vorhanden sind, sehen sie die Fässer als etwas unnotwendiges an, 
worauf sie Keine weitere Sorge mehr tragen und 
auf diese Weise wächst immer ein Schaden aus dem andern. Der ganze Vorrat an Korn und Feldsrüchten auf denen Herrschaft!. Fruchtböden besteht in etlich wenigen 
Vierteln Veesen und Türken-Weizen. Allübriges ist vorlängst und zwar wie es verlautet, an Auswärtige verkaufet worden. 
Auch diese Ver- fügung habe der Landvogt und zwar aus 
der Ursache getroffen, weil von dem vormaligen Früchtenvorrat vieles zu Grunde gegangen sei. Es ist bekannt, daß alle Feldsrüchte unter guter Obsorge sich sehr viele Jahre 
halten lassen, mithin 
war schlechter- dings die Sorglosigkeit Ursache, 
wenn ehedessen die Früchte auf denen Kästen zu Schanden 
gegangen sind. Um nun aber weder Sorgfalt noch Mühe anwenden zu dürfen, ist freilich das Kürzeste Mittel, die Früchte baldmöglichst zu versilbern. Es trägt dieses abermal sehr viel zur Bequemlichkeit der Beamten bei, allein der Herrschaft und denen Untertanen gereicht es zu merklichem Schaden. 
Die Herrschast erlöset weniger, wenn mit dem Verkaufe mcht zugewartet wird, bis die 
Früchte besser gelten, welches gemeinlich im Frühjahr und Sommer geschieht. Dem Untertanen
	        

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