— 9 — dem aide, als si gesworn hont, es were denne, ob si lib erben gewunnent." Sie versichern, daß das Geschriebene ..mit unserm guoten willen beschehen ist." Gerade diese Schlußworte enthalten den Hinweis darauf, daß damals weder Harrmann III. noch Rudolf IV. Leibeserben besaßen. Durch diese Teilung werdenbergisch-sargansischer Güter, be- ziehungsweise durch den Anteil, der dem Grafen Hartmann III. zukam, ward der Grundstock für eine in sich abge- schlossene, selbständige Herrschaft Vaduz ge- bildet; diese erhielt eigene Grafen und
erfreute sich von da an einer eigenen Landesgeschichte. Wohl Kamen einzelne der 1342 erwähnte Gebiete Hartmanns III. später in Wegfall; sie wurden meistens durch andere, zentraler gelegene Güter ersetzt, so daß sich mit der Zeit das Territorium des heutigen Fürstentums Liechtenstein her- ausschälte. Die Teilung der Güter dürfte wohl deshalb im Jahre 1342 erfolgt sein, weil Hartmann
II!. sich gerade um diese Zeit mit einer Gräsin von Montfort-FeldKirch verlobte: ihr Name ist nicht sicher festgestellt; sie wird vielfach nls Agnes bezeichnet'" oder als Anna"; sicherlich war si,.' die älteste Schwester Rudolfs IV. von Montfort-FeldKirch'«. Nach dein Tode ihres Gemahls, Hartmanns III. (1354/55), vermählte sie sich mit dem Freiherrn Wolfhart von Brandts 1368) und wurde die Mutter Wolfharts und Ulrich Thürings von Brandis, die uns im folgenden noch öfters begegnen werden. II. Aus der Ehe H u r t m o n n s III. und der Gränn von Montfort-FeldKirch entsprossen drei Söhne: Rudolf V.. Heinrich I. und Hartman IV.'" Sie waren bei d̂in um das Jahr 1354/55 erfolgten Tode ihres Vaters noch minder- jährig^'. Ihr Oheim, Grai Rudolf IV, von Werdenberg zu