Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1934) (34)

— 71 - Regierungsamt ein Konkubinat trennen. Das österreichische Konkordat wurde erst 1855 geschlossen und später einseitig wieder aufgelöst (1870). Die Geistlichkeit war damals sehr tätig und erhielt auch ein besonderes Schreiben aus der Hand des Fürsten Alois II. und richtete ein Dankesschreiben an Seine Durchlaucht, den stets geneigten Landesvater. Das letzte Schreiben trägt das Datum des 16. August 1852. Nach längerer Pause trat die Konferenz wieder am 16. Juli 1863 zusammen. Die Wahlen ergaben: Als Vorstand wurde ein- stimmig per acclamationes gewählt Landesvikar Wolfinger, als Vertreter Kanonikus Baltassar von Castelberg mit 5 Stimmen, als Schriftführer Pfarrer Gmelch von Balzers mit 8 Stimmen. In den folgenden Jahren wurden hauptsächlich Bespre- chungen gehalten über Verwaltung der Kirchengüter, gemischte Ehen, Aufhebung der Feiertage, Einheit im Ritus, Erleichte- rung der Fasten und anderes. Besonders erregte in den Kreisen der Geistlichkeit in den Jahren 1865 bis 1867 Bedenken der § 4 des Gemeindegesetzes. Die Fassung desselben war derart, daß man vermuten konnte, die Pfründen haben auch Gemeinde- lasten zu tragen. Bereits im Jahre 1865 fand eine außerordent- liche Konferenz zur Austragung von Unebenheiten statt. Es wurde beschlossen, ein Gesuch an den Fürsten zu richten; zu- gleich sollte das Ordinariat über diesen Schritt unterrichtet werden. Durch den gepflogenen Schriften Wechsel fand man schließlich, daß die Drohung gegen die Pfründen nicht so ge- fährlich wäre, wie man zuvor vermutete und im Jahre 1867 beschloß man, die Sache auf sich ruhen zu lassen. Gleichzeitig mit der Frage der Gemeindelasten wurde auch die Aufsicht über das Kirchenvermögen behandelt. Zu dem Zwecke hatte Landesvikar Wolfinger einen Entwurf mit 12 Artikeln aus- gearbeitet, welcher in der Konferenz mit Ausnahme einiger unbedeutender Bestimmungen angenommen wurde. Nach diesem Beschlüsse obliegt die Aufsicht über das Kirchenvermögen dem
	        

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