- 63 - Zu vorliegender Arbeit wurde in erster Linie das Protokollhuch der Sitzungen des Kapitels benutzt, welches beim Landesvikariate ständig vorliegt und das zumeist beständig in Evidenz gehalten wurde. Vorzüglich dienten dem Zwecke die Berichte des hochwürdigsten Prä- laten Büchel, sodann die Broschüre: ,,Kirchengeschichtliche Fragmente aus dem Walgau" von P. Isidor Flüi. Ueber die Personalien der Geist- lichen leisteten die ergiebigsten Angaben: 1. ,,Der Schematismus der Geistlichkeit des Bistums Chur l'ur das Jahr 1912" und 2. ..Der Schema- tismus der Geistlichkeit des Bistums Chur für (las Jahr 192.7". Beide Schematismen enthalten werUolle Angaben auch über die kurz ver- storbenen Geistlichen. Endlich sandten die Verwalter der Kirchen- archive der einzelnen Pfarreien manche Beitrage Allen sei herzlich gedankt für ihre wertvolle Mitarbeit. Vielleicht wird deien werte Bei- hilfe sputer noch vom großen Interesse sein Die Geistlichen Liechtensteins bildeten ehedem kein eigenes Kapitel; sie waren keine organisierte kirchliche Behörde, son- dern gehörten auswärtigen Körperschaften an. Sie nahmen bis zum Jahre 1717 an den Sitzungen des Landkapitels „Unter der Landquart", mit dem Hauptorte Sargans, teil. Im genannten Jahre schlössen sie sich dem „Drusianischen Kapitel" in Vor- arlberg an. Die Statuten dieses Kapitels wurden im Jahre 1406 entworfen und im Jahre 1821 wurde es in drei Dekanate geteilt (Feldkirch, Sonnenberg und Montafon). Das Bistum Chur umfaßte bis zur Umgestaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts folgende Landesteile: 1. Den Kanton Graubünden mit Ausnahme von Poschiavo und Brusio, welche 1867 mit Chur vereinigt wurden. 2. Den südlichen Teil von Uri mit Andermatt und dem Ur- serntale. 3. Das Fürstentum Liechtenstein. 4. Den vorderen Walgau bis Götzis und den inneren Walgau mit Bludenz und Schruns. 5. Den nordwestlichen Teil von Tirol, das Vintschgau und Burggrafenamt (mit Mals, Meran usw.).