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Darum soll diejenige Steuer, die besonderer Not halber über die orciingri Steuer angelegt werden müßte, in die erstgenannte oners eingebuschlet und auch
per Pausch abgetan werden. 4. Was die Versorgung der Liechtensteinischen Eigenen oder deren Bedienten mit Wein
anbelangt, so lasse man sich nicht sperren, solche in der Liechtensteinischen Behausung einzulegen. Weil
aber ja auch nur 4 Fuder des Jahres auszuschenken mit Nichten will bewilligt werden, zumal nach Herrn Hubmeisters gegebenen
Bericht sogar eine ganze Weingemeinde dagegen ge- standen sein soll, muß man es namens S. Durchlaucht von
Liech- tenstein geschehen lassen. Man möchte aber und nicht unbillig erwarten, daß das, was anderen Unverbürgerten Privatpersonen nach täglicher experien? absolute unverwehrt
und offensteht, einem benachbarten
vermögenden Fürsten auch in minimo verlegt und verriegelt
bleiben soll. Wie aber namens S. Durchlaucht die öftere Linceration repetiert und Niemand beschwerlich
zu sein wiederholt
wurde, so lasse man diessalls alles auf des Magistrats abgefaßter Resolution beruhen. 5. Aus oberzählten Prinzipien begehre man, der Stadt die Feuerbeschau nicht zu clikkieultieren, sondern Tür und Tor offen- zuhalten und zu zeigen, daß man in
allem sich einstimmig auf- führen und versichert
zu sein wünschen wolle, daß in der Nach- barschaft solche Feuerstätten und
GewahrsamKeiteu sich finden lassen möchten, wie S. Durchlaucht zu fremder und eigener Sicher- heit zu führen
bedacht sind. 6. Aus des Stadtmagistrats Projekt
habe sich gezeigt, daß S. D. von Liechtenstein und deren Beamte andere bürgerliche Häuser, Gärten, Güter oder Weinreben in der Stadt oder
Herr- schaft FeldKirch unter Keinem Vorwand
an sich zu
bringen besugt, sondern mit vorbenannter
Behausung sich begnügen solle, ex parte Liechtenstein aber die
exvin?88ion getan hat, das nichts als Luv. ?sinvorg ein Garten verlangt werden möchte, wogegen nichts obmoviert
worden sei, habe es
hiebei sein ausgemachtes Be- wenden, so zwar,
daß sich die Stadt oder deren Berbürgerte ex pariwte rationis in der Herrschaft Schellenberg alles ferneren