Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1933) (33)

- b'6 — auf den Ostertag, trägt für jeden Tag 48 Kr., nämlich 81 fl. 36 Kr. Item von Ostern bis auf letzten Dezember, für jeden Tag 1 fl., tut 263 fl. Vom 1. Januar 1654 bis 7. Feber, macht 38 Tage. je 1 sl., tut 38 fl. Hauszins für das Jahr 1653 113 fl. 15 Kr. ^ Hauszins für 1654 bis 7. Feber 9fIV 30Kr. Summa 505 fl. 21 Kr. Dies zahlt er folgender gestalt' Mit einer alten Rechnung Nr. 1 26 fl. 5 Kr. Mit einem unterschriebenen Zettel Nr. 2 . . 102 fl. 41 Kr. 2 d. Mit einem unterschriebenen Zettel Nr. 3 . . 34 fl. 59 Kr. Mit einem unterschriebenen Zettel Nr. 4 . , 59 fl. 19 Kr. 2 d. Mit einem Zettel, nicht unterschrieben, Nr. 5 . 71 fl. 13 Kr. 2 d. Mit einem Zettel, nicht unterschrieben, Nr. 6 . 5fl. 6 Kr. Mit einem Diener Zettel Nr. 7 114 fl. 16 Kr. 2 d. Mit einer Quittung von H. Christian Cabelzor Nr. 8 108 fl. 10 Kr. Summa 521 fl. 41 Kr. 3 d. Item 16 Fuder Bau', per Fuder 20 bz. tut . 21 fl. 20 Kr. Summa 543 fl. 1 Kr. 3 d. Bleibt ihm also die Herrschaft heraus ... -37 fl. 40 Kr. 3 d. Item ein Seiten Salz per 4 fl. 45 Kr. Wogegen er noch das letzte Quatember 1653 und das erste Quatember Umgeld zu verrechnen hat 34 fl. 36 Kr. Item Weggeld, so Jacob Nagel prätendiert, 5 Jahre, pro Jahr 2 fl. Item Strafe wegen Meister David Bosz und eine wegen Johannes Nuth von Balzers, die noch nicht taxiert sind. > 
Ba» — Stalldünger.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.