112 — weist er an bei Landessähnrich Andreas Büchel wegen Steuern. Commission laut meinem Buch Ao. 1760. 1765. August. 176 Landammann Johannes Jeger verrechnet im Beisein des ganzen Gerichts und der Deputierten: An der Landammannsrechnung auf dem Schloß zahlte fl. Kr. d. er für 16 Mann Zehrung 13 38 — Ferner 14 Viertel Wein — 36 - Der Magd in der Küche — 24 — Ferner ihren (wessen? offenbar der Richter und Depu- tierten) Lohn .6^6^ 21 14 — 1776. März 24. 177 Schreiben des L. A. Luoger in VeldKirch an den Landvogt Gilm de Rosenegg in Vaduz. Vor Verhör sei zur Sache des Johannes Brüns und des Liechtenst. Untertanen Eustachius Biedermann die Frage nötig ersunden worden, ob in Liechtenstein die Uebung obwalte, daß ein in der Minderjährigkeit bevogteter Jüngling oder sonst ein privat Bevogteter bezw. ob bei einem gegen 60 Jahre laufenden Jüngling, der die Haushaltung hauptsächlich in Handel und Wandel geführt, der von der Gemeinde etlichemal als Geschwo- rener auserwählt worden, das Privilegium der Minorennität nur allein deshalb, weil er einmal einen Bogt gehabt, noch ge- nieße und ob derlei ?rüsuoioia in der Herrschaft vorhanden sei. Es werde vielleicht der ohnedem verdächtige Vogt, nämlich der Weibel von Schellenberg, diese Auskunft selbst holen. Der Brief- schreiber bittet im Namen seines Prinzipals, die Sache wohl zu erdauern, ob ein solches in Rechten beständiges Attest gegeben werden Könne und besonders, ob es bei Subjekten, wie dem Eustachius Biedermann, üblich sei. Er müsse den Landvogt belästigen wegen offenbar von der Gegenseite gemachter Trölereien. weil die Obrigkeit einen 24- jährig Verheirateten gemäß der allerhöchsten Verordnung das